Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 09.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Wohlen
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Wohlen | Bereich Planung, Bau und Umwelt,
zu Hdn. von
Andreas Jauch, Kapellstrasse 1,
5610
Wohlen,
Schweiz,
Telefon:
056 619 92 29,
E-Mail:
andreas.jauch@wohlen.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Einwohnergemeinde Wohlen, Bereich PBU, FAZ1 Subm. BKP 291 - nicht öffnen,
zu Hdn. von
Andreas Jauch, Kapellstrasse 1,
5610
Wohlen,
Schweiz,
Telefon:
056 619 92 29,
E-Mail:
andreas.jauch@wohlen.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 22.04.2024
- Bemerkungen: via Simap-Frageforum
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 08.05.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Poststempel A-Post, verschlossenes Couvert.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 15.05.2024, Ort:
Wohlen, Bemerkungen:
nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- FAZ1 Doppelkindergarten Farn, BKP 291 Architekt SIA-Phasen 31-53
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- FAZ1
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, | | 71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros, | | 71220000 - Architekturentwurf, | | 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, | | 71221000 - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden |
Baukostenplannummer (BKP): | 291 - Architekt |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Architektenleistungen gemäss SIA 102, Teilphasen 31-53, Projektierung und Realisierung
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Wohlen (AG)
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 26.06.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 26.06.2024
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 09.04.2024
bis
06.05.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2.Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin oder einem Anwalt zu ver-fassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. 3.Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 2 und 3 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5.Eine Kopie der Publikation der angefochtenen Ausschreibung sowie allfällige Beweismittel sind der Beschwerdeschrift beizulegen.
|