Abbruch- Publikationsdatum Simap: 12.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Berner Klinik Montana, Spitalackerstrasse 74,
c/o Gebert Rechtsanwälte AG, 3013 Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Berner Klinik Montana, vertreten durch IAAG Architekten AG,
zu Hdn. von
Luciano Gaier, Impasse Palace Bellevue 1,
3963
Crans - Montana,
Schweiz,
Telefon:
+41 27 485 50 39,
E-Mail:
dplus@bernerklinik.ch,
URL
https://bernerklinik.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 250 Sanitäranlagen
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Berner Klinik Montana plant die Neugestaltung und Zentralisierung ihres Therapie- und Diagnostikbereichs zusammen mit der Renovierung und Modernisierung eines Drittels ihrer Patientenzimmer.
Gleichzeitig werden Massnahmen zur Erhöhung der Erdbebensicherheit und Massnahmen zur Erhöhung des statischen Brandschutzes umgesetzt. Die Gebäudetechnik im Bauperimeter wird erneuert. Die Realisierung erfolgt in Etappen. Folgende Massnahmen werden umgesetzt: - Erneuerung der Kalt- und Warmwasserversorgung, sowie der Schmutzabwasserleitungen der Patientenzimmer und des Therapiebereichs - neue Steigzonen für die vertikale Erschliessung - Transport, Einbringung und Montage von Armaturen, Apparaten, Verbindungen, Anschlüssen etc.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 269
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
22.09.2023
im Publikationsorgan
:
simap.ch
Meldungsnummer
1364643
3. Begründung- In der Zwischenzeit hat sich unerwartet für die Klinik eine Option für einen optimierten Bauablauf eröffnet. Damit haben sich die Ausgangslage und der Umfang der Arbeiten wesentlich verändert, was die Bauherrschaft dazu bringt, gemäss Art. 43 Abs. 1 lit. f IVöB das Ausschreibungsverfahren abzubrechen.
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 6 Abs. 2 IVöBG innerhalb von 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim GSI (Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion) des Kantons Bern, Rathausgasse 1, Postfach, 3000 Bern 8, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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