Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Alterszentrum Birsfelden
Beschaffungsstelle/Organisator: Alterszentrum Birsfelden,
zu Hdn. von
Roman Halbheer, Hardstrasse 71,
4127
Birsfelden,
Schweiz,
Telefon:
061 319 88 05,
E-Mail:
r.halbheer@az-birsfelden.ch,
URL
https://az-birsfelden.ch/
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ersatz Pflegebetten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
170 Pflegebetten gemäss dem Leistungsverzeichnis (6.1).
Das AZB sucht hochwertige Betten als Ersatz für die bestehenden Betten, welche das Ende Ihres Lebenszyklus erreicht haben. Im Vordergrund steht eine Langenutzungsdauer der neuen Betten, welche durch hohe Qualität der Materialen und einfacherer Reparierbarkeit gewährleistet wird.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33192120 - Krankenhausbetten, | | 33192100 - Medizinische Betten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bigla Care AG, Bahnhofstrasse 4,
3507
Biglen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 365'886.05 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die wesentlichen Vorteile des Angebotes: Bestes Preis-/Leistungsverhältnis unter
Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibung
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.12.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1382631
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.04.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 9
4.5 Rechtsmittelbelehrung- "Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Kalendertagen, vom Empfang des Entscheides angerechnet, beim
Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig".
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