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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1410817
10.04.2024|Projekt-ID 270590|Meldungsnummer 1410817|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Alterszentrum Birsfelden
Beschaffungsstelle/Organisator: Alterszentrum Birsfelden,  zu Hdn. von Roman Halbheer, Hardstrasse 71,  4127  Birsfelden,  Schweiz,  Telefon:  061 319 88 05,  E-Mail:  r.halbheer@az-birsfelden.ch,  URL https://az-birsfelden.ch/

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz Pflegebetten
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  170 Pflegebetten gemäss dem Leistungsverzeichnis (6.1).

Das AZB sucht hochwertige Betten als Ersatz für die bestehenden Betten, welche das Ende Ihres Lebenszyklus erreicht haben. Im Vordergrund steht eine Langenutzungsdauer der neuen
Betten, welche durch hohe Qualität der Materialen und einfacherer Reparierbarkeit gewährleistet wird.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33192120 - Krankenhausbetten,
33192100 - Medizinische Betten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bigla Care AG, Bahnhofstrasse 4,  3507  Biglen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 365'886.05 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die wesentlichen Vorteile des Angebotes: Bestes Preis-/Leistungsverhältnis unter
Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibung

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.12.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1382631

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.04.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.5 Rechtsmittelbelehrung

"Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Kalendertagen, vom Empfang des Entscheides angerechnet, beim
Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal,
schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen
aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie
muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden
oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in
Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht,
ist kostenpflichtig".