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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1410849
09.04.2024|Projekt-ID 277976|Meldungsnummer 1410849|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 09.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG,  zu Hdn. von Elida Zulji, Postfach,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 816 47 17,  E-Mail:  elida.zulji@zurich-airport.com

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

MPS Gesamtlösung

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Flughafen Zürich AG betreibt an diversen Standorten Drucker, welche für die tägliche Arbeit benötigt werden. Das heutige Portfolio umfasst Einzelplatzdrucker (S/W & Color) sowie Multifunktions-Geräte (MFP ; S/W & Color). Über 73% der im Einsatz befindlichen Druckermodelle haben Ihren Lebenszyklus erreicht und erfüllen die Anforderungen an Sicherheit und Benutzbarkeit nicht mehr. Aufgrund der Tatsache, dass ein grösserer Hardwareersatz über die nächsten Jahre ansteht, führt zur aktuellen Ausschreibung.

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  30232100 - Drucker und Plotter

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   29.03.2024
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1409069

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   3.7 Eignungskriterien
Anstatt :   Der Anbieter muss den FZAG ICT-Anforderungen aufgrund der mitgelieferten ICT Dokumente entsprechen.
Muss es heissen :   n/a

Für dieses Projekt werden keine zusätzlichen ICT Dokumente benötigt. Die Angebotsbestimmungen wurden angepasst und sind zum Downloaden verfügbar.

Stelle des zu berichtigenden Textes :   3.8 Geforderte Nachweise
Anstatt :   Der Anbieter bestätigt schriftlich mit einer rechtsgültigen Unterschrift, dass er die mit der Ausschreibung mitgegebenen ICT Dokumente studiert und verstanden hat.
Muss es heissen :   n/a

Für dieses Projekt werden keine zusätzlichen ICT-Dokumente benötigt. Die Angebotsbestimmungen wurden angepasst und sind zum Downloaden verfügbar.

Stelle des zu berichtigenden Textes :   3.8 Geforderte Nachweise
Anstatt :   Alle ICT Vorgaben, die vom Anbieter nicht oder nur teilweise erfüllt werden können, müssen schriftlich festgehalten und kommentiert werden
Muss es heissen :   n/a

Für dieses Projekt sind keine zusätzlichen ICT Dokumente notwendig. Die Angebotsbestimmungen wurden angepasst und sind zum Downloaden verfügbar.

Stelle des zu berichtigenden Textes :   3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
Anstatt :   Die Ausschreibungsunterlagen können unter www.simap.ch heruntergeladen werden ausser die ICT Dokumente, welche nur gegen Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung an die jeweiligen Anbieter zugestellt werden.
Muss es heissen :   Die Ausschreibungsunterlagen können unter www.simap.ch heruntergeladen werden.

Zusätzliche ICT-Dokumente werden für dieses Projekt nicht benötigt, somit ist die Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung hinfällig.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.