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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1410979
12.04.2024|Projekt-ID 271114|Meldungsnummer 1410979|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Winterthur,  zu Hdn. von Florian Weinig, Brauerstrasse 15,  8401  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  052 266 21 21,  Fax:  052 266 45 17,  E-Mail:  florian.weinig@ksw.ch,  URL www.ksw.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung ICT-Hardware und Dienstleistungen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Abschliessen eines Rahmenvertrags über 5 Jahre für die Beschaffung von Workplace Hardware und damit verbundenen Dienstleistungen wie Repair, Staging od.er Rollout nach Bedarf,
zum «all-in»-Fixpreis je Gerät.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  30210000 - Datenverarbeitungsgeräte (Hardware),
72110000 - Beratung bei der Hardwareauswahl,
72228000 - Beratung im Bereich Hardware-Integration

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Computacenter AG, Riedstrasse 14,  8953  Dietikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'257'801.50 ohne MWSt.
Bemerkung: Vergabesumme gem. Pflichtenheft ZK 1.2 + ZK 1.3

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Vorteilhaftestes Angebot gemäss Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.12.2023
Meldungsnummer 1384395

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.04.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Vedrfügung kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittelsind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.