Wettbewerbsergebnis- Publikationsdatum Simap: 10.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bürgergemeinde Münchenstein
Beschaffungsstelle/Organisator: Bürgergemeinde Münchenstein,
zu Hdn. von
Alexandra Cosato, Hauptstrasse 25,
4142
Münchenstein,
Schweiz
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.4
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Wettbewerbsobjekt2.1 Projekttitel der Wettbewerbsaufgabe- Entwicklung Grundstück IHÄGI Münchenstein
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros, | | 71400000 - Stadtplanung und Landschaftsgestaltung |
3. Ergebnisse des Wettbewerbs3.1 Zuschlagskriterien- Ohne Angabe
3.2 Name und Adresse der prämierten Bewerber- Rang: Siegerprojekt
Name: von Ballmoos Partner Architekten AG, Badenerstrasse 156,
8004
Zürich,
Schweiz
3.3 Empfehlung des Preisgerichts- Das Beurteilungsgremium empfiehlt der Auftraggeberin einstimmig, das Projektteam von Ballmoos Partner Architekten mit der Weiterbearbeitung zu beauftragen.
4. Andere Informationen4.1 Ausschreibung-
Publikation vom
:
25.05.2023
im Publikationsorgan
:
simap.ch
Meldungsnummer
1338655
4.2 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute des Preisgerichts sowie allfälliger Experten- Gemäss Angaben in den Ausschreibungsunterlagen
4.3 Anzahl Bewerber, die ein Projekt eingereicht haben-
Ohne Angabe
4.4 Sonstige Angaben- Das Verfahren wurde vor Inkrafttreten der IVöB 2019 gestartet und wird demnach nach altem Recht (IVöB 2000 / Stand 1. Januar 2003 / BeG BL vom 03.06.1999 / Stand 01.12.2015) zu Ende geführt.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt angerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist kostenpflichtig.
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