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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1411005
10.04.2024|Projekt-ID 258057|Meldungsnummer 1411005|Wettbewerbsergebnis

Wettbewerbsergebnis

Publikationsdatum Simap: 10.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bürgergemeinde Münchenstein
Beschaffungsstelle/Organisator: Bürgergemeinde Münchenstein,  zu Hdn. von Alexandra Cosato, Hauptstrasse 25,  4142  Münchenstein,  Schweiz

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Wettbewerbsobjekt

2.1 Projekttitel der Wettbewerbsaufgabe

Entwicklung Grundstück IHÄGI Münchenstein

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros,
71400000 - Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

3. Ergebnisse des Wettbewerbs

3.1 Zuschlagskriterien

Ohne Angabe

3.2 Name und Adresse der prämierten Bewerber

Rang: Siegerprojekt
Name: von Ballmoos Partner Architekten AG, Badenerstrasse 156,  8004  Zürich,  Schweiz

3.3 Empfehlung des Preisgerichts

Das Beurteilungsgremium empfiehlt der Auftraggeberin einstimmig, das Projektteam von Ballmoos Partner Architekten mit der Weiterbearbeitung zu beauftragen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom :   25.05.2023
im Publikationsorgan :   simap.ch
Meldungsnummer 1338655

4.2 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute des Preisgerichts sowie allfälliger Experten

Gemäss Angaben in den Ausschreibungsunterlagen

4.3 Anzahl Bewerber, die ein Projekt eingereicht haben

Ohne Angabe

4.4 Sonstige Angaben

Das Verfahren wurde vor Inkrafttreten der IVöB 2019 gestartet und wird demnach nach altem Recht (IVöB 2000 / Stand 1. Januar 2003 / BeG BL vom 03.06.1999 / Stand 01.12.2015) zu Ende geführt.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt angerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist kostenpflichtig.