Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS Netz AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG, Strategische Beschaffung Anlagen und Bauten,
zu Hdn. von
Robert Zurfluh, Genfergasse 11, 3001 Bern,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 327 27 27,
E-Mail:
beschaffung.bau@bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Aufbereitung Klimageräte Lötschberg-Basistunnel
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die 296 Klimageräte dienen zur Kühlung der Niederspannungsschränke im Lötschberg-Basistunnel. Diese Klimageräte sind aussen an den Niederspannungsschränken angeschraubt. Ihre Funktion ermöglicht den Betrieb der gesamten Niederspannungsinstallationen im Tunnelbereich und stellt einen reibungslosen Bahnbetrieb sicher. Die Niederspannungsschränke und die Klimageräte bilden über die elektronische Steuerung eine Einheit.
Nach einer Betriebsdauer von ca. 70`000 Stunden müssen die Klimageräte revidiert werden. Bei der Revision werden die Bauteile des Klimagerätes und die Steuerkomponenten des Regelsystems ersetzt sowie neu programmiert .
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 39717200 - Klimageräte, | | 42512500 - Teile für Klimageräte |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Swibox AG, Industriestrasse 38,
3175
Flamatt,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 766'640.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Niederspannungsschränke und die Klimageräte bilden über die elektronische Steuerung eine Einheit. Die Revision der Klimageräte mit Systemgarantie kann nur durch den bisherigen Lieferanten Swibox AG umgesetzt werden.
Aus den dargelegten Gründen wird gemäss den nachfolgenden Bestimmungen eine freihändige Vergabe des Auftrages erteilt: Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.04.2024
4.4 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe.
Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchen Rechtsmitteln auch immer beruhenden Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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