Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 11.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Evangelisch-Reformierte Gesamtkirchgemeinde Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Evangelisch-Reformierte Gesamtkirchgemeinde Bern,
zu Hdn. von
Andreas Münger, Bürenstrasse 12,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
0313707171,
E-Mail:
andreas.muenger@refbern.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Projekt Ensemble Markus, Bern, 250 Sanitärinstallationen
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Gesamtumbau der Kirche. Bau eines Installationsgeschosses unter die Kirche, inkl. Einbau einer neuen WC Anlage im UG.
Quartierhaus: Sanierung und Umbau zu Bistro im EG. Im Untergeschoss wird eine Gastroküche eingebaut. Das Gebäude wird in multifunktionale Räume umgebaut. Pfarrhaus: leichte Sanierung
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 22.10
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau, | | 45332400 - Installation von Sanitäreinrichtungen |
Baukostenplannummer (BKP): | 25 - Sanitäranlagen |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
13.03.2024
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
3.7 Eignungskriterien
Anstatt
:
Terminbestätigung Formular G3-G5 vom 07.03.2024
Muss es heissen
:
NEUES DOKUMENT: Terminbestätigung Formular G3-G5 mit Terminverschiebung vom 09.04.2024.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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