Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
NW
17.04.2024 Publikationsdatum Simap: 17.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Nidwalden
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Mobilität Nidwalden,
zu Hdn. von
Amt für Mobilität, Buochserstrasse 1, Postfach 1241,
6371
Stans,
Schweiz,
Telefon:
041 618 72 02,
E-Mail:
baudirektion@nw.ch,
URL
www.nw.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Amt für Mobilität Nidwalden,
zu Hdn. von
Amt für Mobilität, Buochserstrasse 1, Postfach 1241,
6371
Stans,
Schweiz,
Telefon:
041 618 72 02,
E-Mail:
baudirektion@nw.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 29.04.2024
- Bemerkungen: im Forum von SIMAP
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 15.05.2024 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot muss verschlossen im Couvert am Tag des Eingabetermins bis spätestens 16.00 Uhr im Sekretariat der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, Post-ach 1241, 6371 Stans, abgegeben oder eingetroffen sein.
Das Risiko der rechtzeitigen Zustellung der Offerte liegt beim Bewerber. Das Couvert ist mit dem Stichwort: „KH3 EMT, km 19.73 – 20.32, Belagssanierung Gruob bis Sagendorf – Offertunterlagen, bitte nicht öffnen“ zu versehen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 15.05.2024, Uhrzeit:
16:15, Ort:
Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, Stans, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- KH3 km 19.73-20.32, Emmetten, Belagssanierung Gruob bis Sagendorf
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 111 - Regiearbeiten,
| | 112 - Prüfungen,
| | 113 - Baustelleneinrichtung,
| | 117 - Abbrüche und Demontagen,
| | 211 - Baugruben und Erdbau,
| | 222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
| | 223 - Belagsarbeiten,
| | 237 - Kanalisationen und Entwässerungen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im Zeitraum Anfang August bis Ende Oktober 2024 wird der Belag und die Strassenentwässerung auf einer Länge 0.5 km erneuert.
Die Arbeiten erfolgen etappiert, es ist eine wechselseitige einstreifige Verkehrsführung einzurichten.
Hauptmengen: Fräsarbeiten m 23’700 Ersatz Schlammsammler St. 13 Ersatz Kontrollschächte St. 12 Neue Sammelleitung m 250 Neue Winkelstützmauer m 61 Belagsarbeiten t 1’551
2.7 Ort der Ausführung- 6376 Emmetten
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 05.08.2024, Ende: 31.10.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 05.08.2024 und Ende 31.10.2024
3. Bedingungen3.5 Bietergemeinschaft- zugelassen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 17.04.2024
bis
15.05.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Keine
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt des Kantons Nidwalden
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit der Publikation Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden, Marktgasse 4, Postfach 1244, 6371 Stans, erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
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