Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 12.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Kliniken Valens / Zürcher Rehazentren, Taminaplatz 1, 7317 Valens
Beschaffungsstelle/Organisator: Stiftung Kliniken Valens,
zu Hdn. von
Cornelia Deragisch, Joweid Zentrum 1,
8630
Rüti,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 525 65 00,
E-Mail:
cornelia@deragisch.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Zürcher Rehazentrum, Faltigbergstrasse, 8636 Wald,
BKP 241 Erdwärmesonden
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Gemäss Ziff. 1 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.
Aushubarbeiten, Neubau Rehazentrum Wald.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 100079
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45215100 - Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen |
Baukostenplannummer (BKP): | 2421 - Leitungen,
| | 242 - Heizungsanlagen |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
10.04.2024
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
Anstatt
:
Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und die dazugehörige Verordnung (VöB; SR 172.056.11) sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Werkleistungen Anwendung.
Muss es heissen
:
Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (sGS 841.51; IVöB) und die dazugehörige Gesetzgebung des Kantons St.Gallen sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Werkleistungen Anwendung.
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
4.8 Rechtsmittelbelehrung
Anstatt
:
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 53 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerde führenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Muss es heissen
:
Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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