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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1412121
12.04.2024|Projekt-ID 269256|Meldungsnummer 1412121|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Zell
Beschaffungsstelle/Organisator: Immopro AG,  zu Hdn. von Melanie Flaiz, Alderstrasse 40,  8034  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  043 488 40 46,  E-Mail:  m.flaiz@immopro.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Aufstockung Schulhaus Engelburg, Rikon - BKP 221.1 Fenster aus Holzmetall
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  BKP 221.1 Fenster aus Holzmetall

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau,
45214200 - Bauarbeiten für Schulgebäude
Baukostenplannummer (BKP): 221 - Fenster, Aussentüren, Tore,
2211 - Fenster aus Holz/Metall

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: G. Baumgartner AG, Flurstrasse 41,  6332  Hagendorn,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 372'829.00 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot ist das Günstigste, erfüllt die Zuschlagskriterien am besten und ist somit das vorteilhafteste Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 17.11.2023
Meldungsnummer 1377837

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 31.01.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.4 Sonstige Angaben

10 gültige Angebote, Zu- und Absageschreiben wurden mit Zuschlagsverfügung per Einschreiben am 02.02.2024 verschickt

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufe-nen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.