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17.04.2024|Projekt-ID 278964|Meldungsnummer 1412403|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 17.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Handelsförderung
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Handelsförderung, Holzikofenweg 36,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 461 13 40,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Handelsförderung,  zu Hdn. von UR_01074-02 for the implementation of the Project Support Partnership for SECO’s Trade Promotion, Holzikofenweg 36,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 461 13 40,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

10.05.2024
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 27.05.2024 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 7.1.4.
a)
Bei der Einreichung: Das Angebot muss spätestens am oben genannten Abgabetermin während der Öffnungszeiten der Annahmestelle (8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung eingereicht werden.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

30.05.2024, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

UR_01074-02 for the implementation of the Project Support Partnership for SECO’s Trade Pro-motion 2024-2028

2.4 Aufteilung in Lose?

Ja (ohne Spezifizierung)
Angebote sind möglich für:  alle Lose

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  75112100 - Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen,
71241000 - Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse,
71313000 - Umwelttechnische Beratung,
72224000 - Beratung im Bereich Projektleitung,
73000000 - Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung,
79419000 - Beratung in Sachen Evaluierung,
79411100 - Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das Ziel der «Project Support Partnership (PS-P) ist die Stärkung der Projekte zur technischen Unterstützung und Kompetenzaufbau im Rahmen der der Handelsförderabteilung (WEHU) von SECO. PS-P wird die Aktivitäten im Projektzyklus – Identifizierung, Vorbereitung, Steuerung und Bewertung – durch fundierte technische Beiträge stärken. Darüber hinaus wird PS-P Inputs für die Verfeinerung von Interventionsstrategien leisten und fachliche Beratung für die Positionierung von WEHU in Bereichen wie internationalen Wertschöpfungsketten und Teilnahme von Entwicklungsländern am WTO Regelwerk bieten. PS-P zielt darauf ab, die Entwicklungswirkung der Handelsförderaktivitäten von WEHU zu verstärken.

Eine Beschreibung der vier thematischen Lose sowie spezifische Aufgaben innerhalb des jeweiligen Loses finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Schweiz, SECO-Prioritäts- und Ergänzungsländer (Änderungen während der Vertragsdauer sind möglich).

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.09.2024, Ende: 31.10.2032
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Die Auftragnehmer werden in diesem offenen Ausschreibungsverfahren ausgewählt. Da das SECO eine kontinuierliche Nachfrage über die Laufzeit des Grundvertrags (vier Jahre) hinaus erwartet, beinhaltet diese Ausschreibung auch eine Option zur Verlängerung der Zusammenarbeit nach Ablauf des Grundvertrags. Eine Bewertung der Leistung der ausgewählten Experten wird helfen, eine informierte Entscheidung über diese Option zu treffen. Die Umsetzung der Option ist von einer Finanzierungszusage des SECOs abhängig.

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht zugelassen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Die in Anhang 9 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.

3.5 Bietergemeinschaft

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Die Beauftragung von Subunternehmern während der Projektlaufzeit unterliegt der Zustimmung durch SECO; SECO hat das Recht, die Beauftragung von Experten als Subunternehmer zu verlangen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Kapazität
Der Bieter verfügt über ausreichende wirtschaftliche/finanzielle Kapazität, um den Vertrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als drei Monate, auf Anfrage durch den Auftraggeber. Bei ausländischen Bietern ein vergleichbares und aktuelles offizielles Dokument aus dem Ausland.
Hinweis: Das Vergabebüro überprüft den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex elektronisch (www.zefix.ch).
Bei ausländischen Bietern ein Auszug aus dem Handelsregister oder ein ähnliches offizielles Dokument aus dem Ausland.
Dieser Berechtigungsnachweis ist nur auf Anfrage nach Einreichung des Angebots und vor Vergabe des Vertrags vorzulegen.
Hinweis für Bieter, die als Bietergemeinschaft teilnehmen:
Wenn der Bieter an dem Verfahren als Bietergemeinschaft teilnimmt, müssen alle einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft jeweils einen persönlichen Auszug aus dem Betreibungsregister vorlegen – nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Anfrage – oder, falls sie im Ausland ansässig sind, ein vergleichbares aktuelles offizielles Dokument aus dem Ausland.

EK02 Erfahrung
Der Bieter verfügt über ausreichende Erfahrung mit Projekten, die in Bezug auf Umfang und Komplexität mit diesem Vertrag vergleichbar sind. Der Bieter weist diese Erfahrung durch 3 Referenzen von abgeschlossenen Projekten in den letzten 10 Jahren nach.
Referenzen bezüglich des Bieters für Projekte, die für den Bund durchgeführt wurden, sind nur zulässig, wenn die genannten Referenzpersonen ihre schriftliche Zustimmung zur Informationsweitergabe gegeben haben.
Nachweis
Für jedes Referenzprojekt ist ein entsprechend ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 10) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die angegebenen Personen zu kontaktieren. Die angegebenen Kontakte müssen erreichbar sein (Urlaubsabwesenheiten und entsprechende Vertreter sind anzugeben).
Bieter, die als Bietergemeinschaft Angebote einreichen, sind auf die Referenzen beschränkt, die der spezifischen Konfiguration der Bietergemeinschaft entsprechen.
Hinweis zu Referenzen von Konzernunternehmen:
Wenn ein Bieter für dieses Kriterium auf Referenzprojekte eines Konzernunternehmens verweisen möchte, muss er dieses Unternehmen als Konsortialpartner oder Subunternehmer in seinem Angebot berücksichtigen. Andernfalls sind Referenzprojekte von Konzernunternehmen nicht zulässig.

EK03 Humankapital
Der Bieter verfügt über die notwendigen Humanressourcen, um den Vertrag gemäss den Spezifikationen erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation über die für den Vertrag eingesetzten Humanressourcen.

EK04 Kontakt
Der Bieter hat einen Single Point of Contact (SPOC), der für die Eskalation von Problemen bezüglich des Vertrags verantwortlich ist und Entscheidungen treffen kann.
Der Bieter bestätigt, die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (Telefon, Videolink, Treffen in Bern) innerhalb einer angemessenen Zeit (in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Kontaktaufnahme durch WEHU) zu gewährleisten, falls der Auftrag dies erfordert. Der Bieter sichert die Erreichbarkeit während der Geschäftszeiten (8:00 bis 17:00 Uhr, MEZ) zu.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit Angabe des vollständigen Namens, der Kontaktinformationen, der Funktion und des Stellvertreters des SPOC.

EK05 Personalsicherheitsüberprüfung
Der Bieter ist bereit, auf erstes Anfordern des Auftraggebers die Namen der für den Einsatz vorgesehenen Personen offen zu legen und sie einer Personalsicherheitsüberprüfung gemäss der Verordnung über die Personalsicherheitsüberprüfung (PSSO; SR 128.31) nach Abschluss des Beschaffungsvertrags zu unterziehen. Detaillierte Informationen finden Sie hier: https://www.sepos.admin.ch/de/personensicherheitspruefung.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06 Austausch von Mitarbeitern
Der Bieter ist bereit, die eingesetzten Mitarbeiter wie folgt zu ersetzen, wenn ein triftiger Grund dafür vorliegt:
Die Leistung und der Einsatz der vom Bieter zur Verfügung gestellten Personen werden vom Auftraggeber bewertet. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss den Spezifikationen und Anhängen festgestellt, muss der Bieter dazu Stellung nehmen. Danach entscheidet der Auftraggeber, ob der Bieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innerhalb von 14 Tagen durch Personen zu ersetzen, die den Anforderungen entsprechen.
Im Rahmen der Vertragserfüllung können weitere wichtige Gründe für einen Mitarbeiteraustausch entstehen, z. B. negative Bundespersonalsicherheitsüberprüfung, Vertragsbeendigung, verlängerter Urlaub, Unfall, Krankheit usw. Der Bieter ist dafür verantwortlich, eine solche Person durch eine gleich qualifizierte Person zu ersetzen. Die Beteiligung an anderen Projekten des Bieters qualifiziert nicht als triftiger Grund in diesem Zusammenhang.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Dienstleistungsverträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024).
Diese Transaktion unterliegt den oben aufgeführten AGB mit den Änderungen (Zusätze/Modifikationen/Abweichungen) gemäss Anhang Nr. 2 zu den Spezifikationen. Bieter, die weitere Änderungen (Zusätze/Modifikationen) vornehmen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Annahme des Vertragsentwurfs
Der Bieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang Nr. 1 ohne Vorbehalte zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Interessenkonflikt
Der Bieter bestätigt, dass kein Interessenkonflikt zwischen diesem Mandat und anderen Mandaten des Bieters besteht, einschliesslich Mandaten für den Privatsektor, die Bundesverwaltung oder ausländische Verwaltungen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Flexibilität
Zusätzlich zu den Bestimmungen im Vertragsentwurf bestätigt der Bieter seine Absicht, alle Dienstleistungen mit einem hohen Mass an Flexibilität anzubieten, unter Berücksichtigung der Nachfrageschwankungen von WEHU.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Englisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 17.04.2024
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Englisch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunterladen. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

4.6 Sonstige Angaben

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.