Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BERNMOBIL
Beschaffungsstelle/Organisator: BERNMOBIL Städtische Verkehrsbetriebe Bern (SVB), Eigerplatz 3,
3007
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 321 88 88,
E-Mail:
beschaffung@bernmobil.ch,
URL
www.bernmobil.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Architekturüberarbeitung Datendrehscheibe
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Beschaffung von Softwareentwicklungsleistungen zur Überarbeitung einer Spezialsoftware für den Austausch von Echtzeitdaten des öffentlichen Verkehrs.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48100000 - Branchenspezifisches Softwarepaket |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Supercomputing Systems AG, Technoparkstrasse 1,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 355'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Beinhaltet Gesamtkosten Kauf Software, 4 Jahre Betrieb derselben.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der SCS ist das Vorteilhafteste. Die Vergabe erfolgt freihändig auf Basis Art. 21 Abs. 2lit. e, IVöB, da ein Wechsel des Anbietenden mit dem Verlust entscheidenden fachlichen und technischen KnowHows einherginge und nicht frei auf bereits erbrachten Leistungen aufgesetzt werden könnte. Eine anderweitige Vergabe würde zu signifikanten Mehrkosten führen und wäre wirtschaftlich nicht gerechtfertigt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.04.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 IVöB des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 54 Abs. 1 IVöB ).
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