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19.04.2024|Projekt-ID 279073|Meldungsnummer 1412479|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 19.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU) Dienststelle für Mobilität (DFM)
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Wallis
Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU)
Dienststelle für Mobilität (DFM,  zu Hdn. von Neugestaltung Kantons- und Gemeindestrassen in Naters, Rue des Creusets 5,  1950  Sion,  Schweiz,  Telefon:  027 606 34 00,  E-Mail:  SDM@admin.vs.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Kanton Wallis
Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU)
Dienststelle für Mobilität (DFM,  zu Hdn. von Neugestaltung Kantons- und Gemeindestrassen in Naters, Rue des creusets 5,  1950  SIon,  Schweiz,  Telefon:  027 606 34 00,  E-Mail:  SDM@admin.vs.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

06.05.2024
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter simap.ch im Forum einzureichen. Sie werden bis zum 16.05.2024 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter simap.ch im Forum beantwortet. Nach dem 06.05.2024 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 11.06.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind 2 Exemplare des Angebots in Papierform und 1 in elektronischer Form (elektronisches Speichermedium) einzureichen.
Der Angebotsumschlag muss verschlossen mit dem Vermerk "NICHT ÖFFNEN - Neugestaltung Kantons- und Gemeindestrassen in Naters" versehen und bis spätestens 11.06.2024 (Poststempel) an die Adresse unter Ziffer 1.2 eingereicht werden.
Für vorbefasste Anbieter – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einrei-chungsfrist nach Ziffer 4.5.

1.5 Datum der Offertöffnung:

14.06.2024, Ort:  Sion, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Kanton

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Projektverfasser Verkehr und Mobilität, Ingenieurbau, Architektur für die SIA-Teilphasen 31-33

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

279073

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen,
71322500 - Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Auf dem Gemeindegebiet von Naters bestehen Konflikte zwischen MIV, LV und ÖV, und der Durchgangsverkehr rollt gespiesen durch einen überlasteten Rhoneübergang Brig-Naters durch den Ort. Die Verkehrssicherheit ist an verschiedenen Stellen im Innerortsbereich nicht gegeben. Gleichzeitig können Potenziale von historischen Plätzen nicht ausgeschöpft werden. Zu guter Letzt ist auch die Führung des ÖV in der gegenwärtigen Form zu hinterfragen und der Umgang mit Entwicklungsabsichten von Quartieren stehen zur Disposition.
In den letzten Jahren wurden, mit dem Ziel die Situation zu verbessern, diverse Studien und Projekte durch den Kanton Wallis und die Gemeinde Naters ausgearbeitet. Vor dem Hintergrund dieser umfangreichen und komplexen Ausgangslage beschafft die Dienststelle für Mobilität des Kantons Wallis in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Naters die Planungsleistungen für die SIA-Teilphasen 31-33.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Standortgebundene Dienstleistungen (wie z.B. Sitzungen) erfolgen vor Ort beim Auftraggeber respektive am Ort der gelegenen Sache. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind (wie z.B. das Erstellen von Plänen oder Berichten), werden beim Auftragnehmer erbracht.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.10.2024, Ende: 31.12.2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1 QUALIFIKATION DER SCHLÜSSELPERSONEN  Gewichtung 30% 
ZK2 QUALITÄT DES ANGEBOTS  Gewichtung 30% 
ZK3 PREIS  Gewichtung 40% 
Erläuterungen:  ZK1: (30%)
Für jede Schlüsselperson ist ein Lebenslauf (max. 2 DIN-A4-Seiten) den Angebotsunterlagen beizulegen. Die Bewertung der Schlüsselpersonen erfolgt auf Basis der Aus- und Weiterbildung sowie der Referenzprojekte auf den Lebensläufen. Jede Schlüsselperson wird einzeln mit einer Note bewertet. Als Schlüsselpersonen gelten: Projektleitung / Bauingenieur/in (Gewichtung 10%), Fachspezialist/in Verkehr (Gewichtung 10%), Fachspezialist/in Strassenraumgestaltung/Architektur (Gewichtung 10%).
ZK2: (30%)
Es sind max. 3 DIN-A4-Seiten zu folgenden Themen zu verfassen: Vorgehensvorschlag (Gewichtung 20%), Vorschlag und Begründung der Anbieterorganisation (Gewichtung 10%)
ZK3: (40%)
Die Bewertung des Angebotspreises setzt sich folgendermassen zusammen: bereinigter Angebotspreis (Gewichtung 30%), Plausibilität des Angebotspreises (Gewichtung 10%)
Bewertung ZK1-2:
Note 0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
Note 1 = schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
Note 2 = ungenügend erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
Note 3 = erfüllt; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
Note 4 = gut erfüllt; qualitativ gut
Note 5 = sehr gut erfüllt; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Bewertung ZK3:
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet).
Die Plausibilität des Angebotspreises wird aus der Abweichung der angebotenen Gesamtstundenzahl von der seitens Auftraggeberschaft erwarteten Gesamtstundenzahl errechnet. Bei Abweichungen der angebotenen Gesamtstundenzahl innerhalb von ±10% zur von der Auftraggeberschaft erwarteten Stundenzahl wird die Note 5 vergeben; Bei Abweichungen der angebotenen Gesamtstundenzahl über ±50% zur von der Auftraggeberschaft erwarteten Gesamtstundenzahl wird die Note 1 vergeben; dazwischen wird linear interpoliert

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Varianten sind nicht zugelassen. Als Varianten gelten auch Preisvarianten wie Pauschal- und Globalangebote sowie Zeitmitteltarife.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.10.2024 und Ende 31.12.2027

3. Bedingungen

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Ausführungen im Dokument A Verfahrensbestimmungen.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Folgende Nebenkosten sind zu berücksichtigen und damit im Preisangebot einzurechnen:
- Reisezeit und -spesen, auswärtige Unterkünfte, Verpflegung
- Reproduktionskosten (für Arbeitsunterlagen wie Pläne, Fotokopien etc.)
- Telefon, Fax, E-Mail, Porto
- IT-Infrastruktur
- Versicherungen
Zusätzliche Nebenkosten für die Abgabedossiers wie Plankopien und sonstige Dokumente wie Broschüren, Berichte etc. sowie elektronische Speichermedien, welche zur Planung, Erstellung und Dokumentation des Bauwerks benötigt und durch die Auftraggeberschaft explizit bestellt wurden, werden dem Auftragnehmer gemäss nachgewiesenem Aufwand vergütet.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine Firma hat die technische und administrative Federführung im Sinne der Geschäftsführung unter Angabe der Geschäftspartner und Subunternehmen zu übernehmen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können nur in einer einzelnen Bietergemeinschaft teilnehmen.

3.6 Subunternehmer

Es steht dem Anbieter frei, für einzelne Spezialaufgaben Subunternehmen beizuziehen. Sie sind in den Ange-botsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmer werden mitbewertet. Die cha-rakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Subunternehmen gelten nicht als Mitglied einer Bietergemeinschaft und dürfen ihre Leistungen im Dienste ver-schiedener Bietergemeinschaften anbieten. Der gesamte Leistungsanteil aller Subunternehmen, gemessen an der Stundenverteilung, darf 50% nicht überschreiten (vgl. Ziff. 3.7).

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: FACHLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2: WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK3: ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
EK1: FACHLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
1 Referenzprojekt des Anbieters über abgeschlossene Arbeiten (SIA-Phase 3) mit vergleichbarer Komplexität im Bereich der Strassenraumgestaltung und -projektierung innerorts.

EK2: WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Durchschnittlicher Jahresumsatz des Anbieters in den letzten 3 Jahren > doppelte mittlere Jahresleistung des eingereichten Angebots.

EK3: ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Maximal 50% der Leistungen, gemessen an der geschätzten Stundenverteilung, dürfen durch Subunternehmen erbracht werden

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine Vergütung wenn Unterlagen heruntergeladen werden

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss Ausführungen im Dokument A Verfahrensbestimmungen

4.3 Begehungen

Es wird keine Begehung oder Orientierung durchgeführt. Es wird vorausgesetzt, dass sich der Anbieter mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut macht und diese in seiner Kalkulation berücksichtigt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberschaft vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Frau und Mann gewährleisten (vgl. amtliches Formular des Kantons Wallis zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen im Rahmen einer öffentlichen Beschaffung: https://www.vs.ch/documents/1149604/28415170/Amtliches+Formular.pdf/21ff568b-f002-735f-5ec3-9e06365617b1?t=1705055781673?t=1708420533996)

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Folgende Firmen haben die untenstehenden Grundlagen erarbeitet und mit diesen Mandaten ihren Auftrag abgeschlossen. Die dabei erarbeiteten Unterlagen sind dieser Ausschreibung vollumfänglich beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch eine vorbefasste Firma oder Bietergemeinschaft, an der diese Firma beteiligt ist, wird gegenüber nicht vorbefassten Anbietern auf den 31. Mai 2024 vorgezogen. Gestützt auf diese Massnahmen werden nachfolgende Firmen im Verfahren als Anbieterinnen zugelassen (Art. 14 IVöB).
- Swisstraffic AG
- Aebi und Vincent Architekten SIA AG
- Albrecht Architekten AG
- GRB SA
- Christoph Schläppi, Architekturhistoriker
- extra Landschaftsarchitekten AG
- Ingenes AG (ehemals VWI Ingenieure AG)
- EBP Schweiz AG
- mrs partner ag
- Güller + Güller Architecture Urbanism
- Transitec Beratende Ingenieure AG
- PLANAX AG

4.6 Sonstige Angaben

1) Die Firma Enginious AG, welche die Unterlagen der vorliegenden Ausschreibung erarbeitet hat, gilt als vorbefasst und ist vom Verfahren ausgeschlossen.
2) Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3) Es werden keine Verhandlungen geführt. Dies gilt auch für Preisverhandlungen. Es sind Nettoangebote einzureichen.
4) Die Auftraggeberschaft behält sich vor, geeignete Anbieter zur Präsentation ihres Angebots einzuladen. Die Präsentationen dienen der Verifikation der Angebotsbeurteilung anhand der Zuschlagskriterien

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der öffentlich-rechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts in Sitten angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.