Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universitätsspital Basel
Beschaffungsstelle/Organisator: Universitätsspital Basel Bereich Betrieb, Hebelstrasse 32,
4031
Basel,
Schweiz,
Telefon:
061 328 50 92,
E-Mail:
davide.perrotta@usb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Patient Reported Outcome Measures (PROMs)
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: MedNota GmbH,
6302
Zug,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 351'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die MedNota GmbH ermöglicht beim Fragebogenmanagement und bei der Auswertung und der Weiterverwendung der Daten, insbesondre im QM, volle Flexibilität für die Entwicklung und Weiterentwicklung der Measurement Software. Die Lösung und Kooperation schliessen die individuelle Gestaltung der Fragebogen, welche vom USB vorgeschrieben wird, mit ein. Durch die Flexibilität der Gestaltung des Fragebogenmanagement und dessen Auswertung wird gewährleistet, dass das USB die volle Kontrolle bei der Arbeit und bei der Entwicklung und Weiterentwicklung mit PROMs und PREMs besitzt. Somit werden eigene Fragebogen, darunter fällt auch der Fragebogen-Editor (Logo, Schriftart, UI-Elemente, Vorlagengestaltung beispielsweise nach Klinik etc.), und Workflow-Library erarbeitet, welche der Markt aktuell nicht anbietet.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.04.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Beschwerden sind innerhalb von 20 Tagen, von der Zustellung dieses Entscheids an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich und begründet zu richten. Die schriftliche Beschwerdebegründung hat die Anträge, die Angabe der Tatsachen und Beweismittel und eine kurze Rechtserörterung zu enthalten. Gerügt werden können Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens sowie die unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts. Die Angemessenheit einer Verfügung kann im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht überprüft werden. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Im Übrigen richtet sich das Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz über die Verfassungs- und Verwaltungsrechtspflege (VRPG) des Kantons Basel-Stadt.
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