Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Ostschweizer Kinderspital
Beschaffungsstelle/Organisator: s-mtp gmbh / Philipp Signer,
zu Hdn. von
Mario Hagmann, Claudiusstrasse 6,
9006
St. Gallen,
Schweiz,
Telefon:
+4171 243 76 09,
E-Mail:
mario.hagmann@kispisg.ch,
URL
www.kispisg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Patientenmonitoring IMC
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Lieferung und Montage von umfassenden Patienten-Monitoringsystemen (22x Monitore, 2x Zentrale, 3x Slave-Zentralen) für den Bereich IMC des Ostschweizer Kinderspitals.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33100000 - Medizinische Geräte, | | 33195200 - Überwachungsstation, | | 33195100 - Monitoren, | | 33000000 - Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Philips AG, Seestrasse 87,
8810
Horgen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 621'137.63 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Firma Philips AG überzeugte insbesondere aufgrund der Präsentation und der zweiwöchigen Teststellung vor Ort mit dem für das Unternehmen typischen Patientenmix aus neonatologischen und pädiatrischen Patienten. Unter berücksichtigen aller Zuschlagskriterien hat die Firma Philips AG das vorteilhafteste Angebot eingereicht, womit ihr der Zuschlag zu erteilen ist.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 05.10.2023
Meldungsnummer
1368057
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.04.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.4 Sonstige Angaben- Vorbehalt:
Der Auftraggeber behält sich weiterhin das Recht vor, den Vertrag nicht abzuschliessen, oder das Vorhaben nur teilweise zu realisieren, falls die Finanzierung nicht sichergestellt werden kann oder andere wichtige Gründe dies erfordern.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
|