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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1412815
17.04.2024|Projekt-ID 266359|Meldungsnummer 1412815|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 17.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Ostschweizer Kinderspital
Beschaffungsstelle/Organisator: s-mtp gmbh / Philipp Signer,  zu Hdn. von Mario Hagmann, Claudiusstrasse 6,  9006  St. Gallen,  Schweiz,  Telefon:  +4171 243 76 09,  E-Mail:  mario.hagmann@kispisg.ch,  URL www.kispisg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Patientenmonitoring IMC
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lieferung und Montage von umfassenden Patienten-Monitoringsystemen (22x Monitore, 2x Zentrale, 3x Slave-Zentralen) für den Bereich IMC des Ostschweizer Kinderspitals.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33100000 - Medizinische Geräte,
33195200 - Überwachungsstation,
33195100 - Monitoren,
33000000 - Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Philips AG, Seestrasse 87,  8810  Horgen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 621'137.63 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Firma Philips AG überzeugte insbesondere aufgrund der Präsentation und der zweiwöchigen Teststellung vor Ort mit dem für das Unternehmen typischen Patientenmix aus neonatologischen und pädiatrischen Patienten. Unter berücksichtigen aller Zuschlagskriterien hat die Firma Philips AG das vorteilhafteste Angebot eingereicht, womit ihr der Zuschlag zu erteilen ist.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 05.10.2023
Meldungsnummer 1368057

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.04.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.4 Sonstige Angaben

Vorbehalt:
Der Auftraggeber behält sich weiterhin das Recht vor, den Vertrag nicht abzuschliessen, oder das Vorhaben nur teilweise zu realisieren, falls die Finanzierung nicht sichergestellt werden kann oder andere wichtige Gründe dies erfordern.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.