Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW)
Beschaffungsstelle/Organisator: HSSP AG,
zu Hdn. von
Dominique Wirz, Affolternstrasse 56,
8050
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
044 221 40 40,
E-Mail:
dominique.wirz@hssp.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 281.0 Unterlagsböden - Ersatzneubau SAW Siedlung Espenhof West, Langgrütstrasse 89, Zürich
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ersatzneubau Alterswohnungen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45262320 - Estricharbeiten, | | 45262321 - Estricharbeiten (Fußboden) |
Baukostenplannummer (BKP): | 2810 - Estriche (Unterlagsböden) |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 661 - Estriche schwimmend oder im Verbund |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Steinit AG, Thurgauerstrasse 68,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 118'738.40 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält das vorteilhafteste Angebot. Als solches gilt dasjenige, dass die Zuschlagskriterien am besten erfüllt hat. Die massgebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebots sind gute Referenzen und passende Produkte zu gutem Preis-Leistungsverhältnis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 26.01.2024
Meldungsnummer
1392929
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 10.04.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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