Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universitätsspital Basel
Beschaffungsstelle/Organisator: Universitätsspital Basel Bereich Betrieb, Hebelstrasse 32,
4031
Basel,
Schweiz,
Telefon:
061 328 50 92,
E-Mail:
davide.perrotta@usb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Aufbau/Inbetriebnahme Zuweiser-Portal
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Aufbau/Inbetriebnahme Zuweiser-Portals auf Basis der Health Engine
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72252000 - Datenarchivierung, | | 79995100 - Archivierung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: the i-engineers AG,
8004
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 544'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die health engine der Firma the i-engineers als Archivlösung am USB ist seit mehreren Jahren im Einsatz und wurde kontinuierlich zu einer Integrationsplattform, Workflow-Engine und klinisches revisionssicheres Repository/Archiv ausgebaut. Die Plattform umfasst per Sept. 2023 über 230 Mio. Objekte (Tendenz steigend), welche von klinischen Prozessen, Apps oder Widgets genutzt werden können.
Diese meist klinischen Inhalte stehen den gegen die Plattform entwickelten Apps, Widgets oder auch Portalen in strukturierter oder unstrukturierter Form zur Verfügung. Wie bereits bei den vergangenen Anbindungsversuchen (z. B. USB-Patientenportal) festgestellt wurde, ist lediglich der Hersteller in der Lage, sein Produkt an unser strategisch gesetztes Repository anzubinden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.04.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Beschwerden sind innerhalb von 20 Tagen, von der Zustellung dieses Entscheids an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich und begründet zu richten. Die schriftliche Beschwerdebegründung hat die Anträge, die Angabe der Tatsachen und Beweismittel und eine kurze Rechtserörterung zu enthalten. Gerügt werden können Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens sowie die unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts. Die Angemessenheit einer Verfügung kann im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht überprüft werden. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Im Übrigen richtet sich das Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz über die Verfassungs- und Verwaltungsrechtspflege (VRPG) des Kantons Basel-Stadt.
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