Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung unteres Fricktal
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung unteres Fricktal,
zu Hdn. von
Submission Vorbehandeln von Kehricht und Sperrgut, Schulstrasse 19,
4315
Zuzgen,
Schweiz,
Telefon:
061 843 94 66,
E-Mail:
info@gaf-zuzgen.ch,
URL
www.abfall-gaf.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Submission Vorbehandeln von Kehricht und Sperrgut - KVA-konforme Aufbereitung, Umlad auf die Bahn und Bahntransport
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Vorbehandeln von Kehricht und Sperrgut aus dem Verbandsgebiet des GAF - KVA-konforme Aufbereitung, Umlad auf die Bahn und Bahntransport zur KVA Basel
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste, | | 90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: REWAG Entsorgung AG, Rinaustrasse 633,
4303
Kaiseraugst,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'649'300.00 ohne MWSt. Bemerkung: Obiger Preis umfasst das Vorbehandeln, Umladen, Transportieren auf der Schiene. Alle Angaben beziehen sich auf fünf Jahre.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält das insgesamt vorteilhafteste Angebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 11.09.2023
im Publikationsorgan: simap
Meldungsnummer
1360309
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.04.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich ebenfalls beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
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