Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,
zu Hdn. von
Ernst Fischer / CS-PC-SP, Bleichemattstrasse 31,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
058 580 21 11,
E-Mail:
ausschreibungen-IT@swissgrid.ch,
URL
www.swissgrid.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Digital Enduser Experience (DEX) Monitoring
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mit dieser Ausschreibung sucht Swissgrid eine kompetente und zuverlässige Dienstleisterin für die Bereitstellung, Integration und die kontinuierliche Weiterentwicklung eines DEX Monitoring Tools. In der aktuellen Enduser Computing Infrastruktur (physisch und virtuell) kommt nur eine on-premises Lösung in Frage.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme, | | 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ontrex AG, Haldenstrasse 23,
8306
Brüttisellen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'654'218.85 mit MWSt.8.1% Bemerkung: Die Zuschlagssumme versteht sich als Kostendach und enthält eine Reserve von CHF 150'000 für unvorhergesehenes Wachstum.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot hat alle Muss-Kriterien vollständig und die Zuschlagskriterien zu einem grossen Teil erfüllt. Somit kann der Zuschlag dem einzigen Angebot gegeben werden.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 03.11.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
1373243
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.04.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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