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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1413921
22.04.2024|Projekt-ID 279500|Meldungsnummer 1413921|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonales Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonales Hochbauamt, Verwaltungsgebäude Promenade,  8510  Frauenfeld,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 345 64 25,  Fax:  +41 58 345 64 30,  E-Mail:  info.hba@tg.ch,  URL www.hba.tg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kantonsschule Frauenfeld, Schulgebäude N, Gesamtsanierung BKP 215.2 und 224.3
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  BKP 215.2/224.3

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: R & G Metallbau AG, Bergwiesenstrasse 2,  8548  Ellikon an der Thur,  Schweiz,  Telefon:  052 369 02 30
Preis (Gesamtpreis):  CHF 967'669.00 mit MWSt.8.1%

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.04.2024

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Art, 21 Abs. 2 lit. a IVöB kann ein Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben werden, wenn im offenen Verfahren kein Angebot eingereicht wurde, das den wesentlichen Anforderungen der Ausschreibung entspricht. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt, weshalb der Auftrag freihändig vergeben wurde.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann, soweit die Zulässigkeit des freihändigen Verfahrens oder Korruption gerügt wird, innert 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist dreifach einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.