Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Paul Scherrer Institut
Beschaffungsstelle/Organisator: Paul Scherrer Institut,
zu Hdn. von
Karin Marbot, Forschungsstrasse 111,
5232
Villigen PSI,
Schweiz,
Telefon:
41 56 310 26 52,
Fax:
41 56 310 29 14,
E-Mail:
publictenders@psi.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Netzwerkinfrastruktur PSI
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Netzwerkinfrastruktur, Security, Server und Storage Komponenten sowie Software vom Hersteller Cisco
(Rahmenvertrag für 5 Jahre)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32420000 - Netzausrüstung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Itris AG, Industriestrasse 169,
8957
Spreitenbach,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
USD 9'385'054.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlag geht an Fa. Itris One AG, da sie beim Zuschlagskriterium Preis das beste
Angebot und nach Evaluation der Qualitätskriterien (Zertifizierte Techniker, Betriebsunterstütung, Referenzen) das vorteilhafteste Angebot eingereicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 29.02.2024
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1395921
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.04.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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