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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1414657
23.04.2024|Projekt-ID 274734|Meldungsnummer 1414657|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 23.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Wärme und Entsorgung, Energiecontracting
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Departement Technische Betriebe
Stadtwerk Winterthur, Finanzen und Dienste,  zu Hdn. von Stephan Roost, Untere Schöntalstrasse 12,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 52 267 62 32,  E-Mail:  stadtwerk.vergabestelle@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Rohrleitungsbau QWV Schlosstalstrasse
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Rohrleitungsinstallationen für den Anschluss der Liegenschaften siehe 2.7 Ort der Ausführung.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  44115100 - Rohrleitungen,
09323000 - Fernwärme

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hälg & Co. AG, Zweigniederlassung Winterthur, Hofackerstrasse 15,  8409  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 327'402.32 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Auftrag wird aufgrund des vorteilhaftesten Angebots erteilt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.02.2024
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1397245

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.04.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.

Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.