Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe
Stadtwerk Winterthur, Wärme und Entsorgung, Energiecontracting
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Finanzen und Dienste,
zu Hdn. von
Stephan Roost, Untere Schöntalstrasse 12,
8403
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 52 267 62 32,
E-Mail:
stadtwerk.vergabestelle@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rohrleitungsbau QWV Schlosstalstrasse
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Rohrleitungsinstallationen für den Anschluss der Liegenschaften siehe 2.7 Ort der Ausführung.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 44115100 - Rohrleitungen, | | 09323000 - Fernwärme |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Hälg & Co. AG, Zweigniederlassung Winterthur, Hofackerstrasse 15,
8409
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 327'402.32 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Auftrag wird aufgrund des vorteilhaftesten Angebots erteilt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.02.2024
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1397245
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.04.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.
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