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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1414729
24.04.2024|Projekt-ID 278073|Meldungsnummer 1414729|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 24.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Lehrmittelverlag Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Lehrmittelverlag Zürich, Räffelstrasse 32,  8045  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  043 258 78 16,  E-Mail:  vergabeverfahren-kdmz@zh.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Kanton

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

CRM-System

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Submission «CRM-System LMVZ» erfolgt im Rahmen des gleichnamigen Projekts. Gegenstand des Projekts ist der Aufbau und die Nutzung von Technologie, die ein kontinuierliches, systematisches, individualisiertes und letztlich wirtschaftlich sinnvolles Kundenbeziehungsmanagement bzw. Customer-Relationship-Management (CRM) ermöglicht.

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   04.04.2024

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Berichtigung

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   1.3 Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)
Anstatt :   Beantwortung der Fragen bis Mittwoch, 24. April 2024
Muss es heissen :   Beantwortung der Fragen bis Dienstag, 30. April 2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.