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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1414745
24.04.2024|Projekt-ID 274763|Meldungsnummer 1414745|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt Kanton Zürich, Baubereich B,  zu Hdn. von Yvonne Grunwald, Stampfenbachstrasse 110,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  043 259 29 57,  E-Mail:  yvonne.grunwald@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kantonsschule Limmattal, Urdorf; Erweiterungsneubau
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lieferung (Produktion) und Montage von Tribühnenbestuhlung in div. Klassenzimmern (Unterkonstruktion aus Stahlprofilen, Tribühnenbelag aus Kautschuk, Tischbelag aus Kompaktplatte, inkl. Vorbereitung für die elektronische Erschliessung) für den Naturwissenschaftsbereich der Kantonsschule.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214000 - Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
Baukostenplannummer (BKP): 273 - Schreinerarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Embru-Werke AG, Rapperswilerstrasse 33,  8630  Rüti ZH,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 278'970.45 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.02.2024
Meldungsnummer 1397405

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.04.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.