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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 869303
15.04.2016|Projekt-ID 127119|Meldungsnummer 869303|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  15.04.2016
Publikationsdatum Simap: 15.04.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Nagra
Beschaffungsstelle/Organisator: Nagra, Bereich Projektierung & Bau geologische Tiefenlager,  zu Hdn. von Uschi Züger, Hardstrasse 73, Postfach 280,  5430  Wettingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 56 437 13 39,  Fax:  +41 56 437 12 07,  E-Mail:  sekretariatpb@nagra.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Nagra, Bereich Projektierung & Bau geologische Tiefenlager,  zu Hdn. von Uschi Züger, Hardstrasse 73, Postfach 280,  5430  Wettingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 56 437 13 39,  Fax:  +41 56 437 12 07,  E-Mail:  sekretariatpb@nagra.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

29.04.2016
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich per E-Mail bis zum 29.04.2016, 16:00 (CH-Zeit, GMT + 1) an sekretariatpb@nagra.ch zu richten. Es wird keine mündliche Information abgegeben. Alle Fragen und Antworten werden
allen Anbietern weitergeleitet. Fragen die nach diesem Termin eintreffen, können nicht mehr beantwortet werden. Die
Fragenden bleiben anonym.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 30.05.2016 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das Angebot muss spätestens am letzten Tag der Frist - 30.05.2016, 16:00 Uhr, bei der Auftraggeberin sein. Der Poststempel ist nicht massgebend. Verspätete Angebote werden nicht bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen.

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Geologische Interpretation von neu aufgenommenen / prozessierten Nagra 3D Seismik aus der Nordschweiz

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

GI 3D seismic data

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71350000 - Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen

2.5 Detaillierter Aufgabenbeschrieb

Geologische Interpretation von neu aufgenommenen / prozessierten 3D Seismikdaten. Die Daten wurden zur Exploration der beiden potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlage Zürich Nordost und Jura Ost aufgenommen. Die prozessierten Daten werden voraussichtlich im vierten Quartal 2016 zur Verfügung stehen. Die Ausschreibung bezieht sich auf die geologische Interpretation der Daten welche zwischen November 2016 und Ende 2017 erfolgen soll. Optionale Aufträge beziehen sich auf jeweils 2 Adaptionen der Interpretation auf revidierte oder zusätzliche Datenverarbeitungsprodukte sowie die geologische Interpretation eines zusätzlichen, dritten 3D Seismikdatensatzes (inkl. 2 möglichen Adaptionen der Interpretationen auf revidierte oder zusätzliche Datenverarbeitungsprodukte). Die detaillierten Aufgaben sind in der simap Publikation mit der Meldungsnummer 904893 sowie den Ausschreibungsunterlagen publiziert.

2.6 Ort der Dienstleistungserbringung

Niederlassung des Aufragnehmers sowie bei der Nagra in Wettingen (AG) für Sitzungen.

2.7 Aufteilung in Lose?

Nein

2.8 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Varianten für die Arbeitsbereiche 1 - 10 werden nicht akzeptiert.

2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.10 Ausführungstermin

Beginn 01.11.2016 und Ende 31.12.2017
Bemerkungen: Der Grundauftrag (Arbeitspakete 1 - 10 zur Interpretation der 3D Seismikdaten in den Standortgebieten Zürich Nordost und Jura Ost) soll zwischen Anfang November 2016 und Ende Dezember 2017 erledigt werden.

3. Bedingungen

3.3 Zahlungsbedingungen

Nagra bezahlt Rechnungen innerhalb von 30 Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass die Rechnungen detailliert aufgeschlüsselt und korrekt sind. Alle Aktivitäten und Ausgaben müssen dem Auftragnehmer transparent deklariert und der Rechnung beigefügt werden. Die Auszahlung erfolgt gemäss den effektiven Ausgaben. Eine Anpassung an die Teuerung erfolgt nicht.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Sämtliche Kosten und Ausgaben, welche mit der Dienstleistungserbringung verbunden sind, müssen durch den Anbieter berücksichtigt werden. Die deklarierten Kostendächer für den Grundauftrag und die Optionen dürfen nicht überschritten werden und enthalten sämtliche Kosten für Personal, Hardware, Software, Reisen sowie die üblichen Nebenkosten/Spesen. Die Auszahlung erfolgt aufgrund der effektiven Ausgaben.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften bestehend aus maximal zwei Firmen sind zugelassen. Die federführende Firma trägt die volle Verantwortung der Beauftragung. Das Formular "Company Information" muss von beiden Firmen ausgefüllt und eingereicht werden.

3.6 Subunternehmer

Die federführende Firma kann sich von einem Subunternehmer unterstützen lassen. Die federführende Firma sowie sein Subunternehmer müssen das Formular "Company Information" ausfüllen und einreichen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
E1: Vorherige regionale seismische Interpretationserfahrung von mindestens zwei offerierten Interpretationsteammitgliedern: Mindestens zwei der offerierten Interpretationsteammitglieder müssen praktische Erfahrung in der Interpretation von seismischen Daten im Bereich des zentraleuropäischen Festlandes haben.
Nachweis: Zwei Interpretationsteammitglieder müssen ihre vorherige regionale Erfahrung in der seismischen Interpretation im Bereich des zentraleuropäischen Festlandes mit jeweils einem abgeschlossenen Referenzprojekt belegen. Die abgeschlossenen Referenzprojekte dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.
E2: Vorherige praktische Erfahrung in der integrativen Interpretation von 3D Seismikdaten von mindestens zwei offerierten Interpretationsteammitgliedern: Mindestens zwei der offerierten Interpretationsteammitglieder müssen praktische Erfahrung in der integrativen Interpretation von 3D Seismikdaten haben.
Nachweis: Zwei Interpretationsteammitglieder müssen ihre vorherige praktische Erfahrung in integrativer 3D Seismikinterpretation mit jeweils zwei abgeschlossenen Referenzprojekten belegen. Für beide Interpretationsteammitglieder muss mindestens eines dieser Referenzprojekte die Integration von 2D Seismikdaten sowie synthetischen Seismogrammen aus einem oder mehreren Bohrlochdatensätzen beinhalten. Die abgeschlossenen Referenzprojekte dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.
E3: Eignung des Interpretationsteams: Der Anbieter muss die Verfügbarkeit eines geeigneten Interpretationsteams für die Arbeit belegen. Das Team muss mindestens über einen erfahrenen Interpreten (mindestens 5 Jahre relevanter Erfahrung) mit einem Universitätsabschluss in Geologie oder Geophysik verfügen, der als Hauptinterpret eingesetzt wird. Zudem wird der Hauptinterpret durch einen qualitativ gleichwertigen Stellvertreter (stellvertretender Interpret) sowie durch einen sehr erfahrenen Experten mit Hintergrund in Geologie und / oder Geophysik (mindestens 10 Jahre relevante Berufserfahrung) unterstützt. Letzterer fungiert als Berater und ist für die interne Qualitätskontrolle verantwortlich. Mindestens eines der nominierten Teammitglieder muss ausgewiesene Erfahrung in 3D Seismikdatenverarbeitung ("Processing") haben.
Nachweis: Benennung der benötigten Interpretationsteammitglieder (Hauptinterpret, stellvertretender Interpret, Experten in Geologie und / oder Geophysik). Deklaration der Universitätsabschlüsse sowie der relevanten Berufserfahrung dieser drei Personen. Deklaration, dass einer dieser drei Personen ausgewiesene Erfahrung in der der 3D Seismikdatenverarbeitung ("Processing") hat. Die Lebensläufe des Hauptinterpreten, des stellvertretenden Interpeten sowie des sehr erfahrenen Experten müssen dem Angebot beigefügt werden (max. 3 A4 Seiten/Person). Falls zusätzliche Teammitglieder durch den Anbieter genannt werden, sind die Lebensläufe dieser Personen ebenfalls dem Angebot beizulegen.
E4: Erfüllung der Softwareanforderungen: Der Anbieter muss die Verfügbarkeit von mindestens einem modernen Software-Paket für die Interpretation von 3D Seismik (gleichwertig mit Seisvision, Kingdom Suite oder Petrel) sowie zusätzliche Softwareausrüstung, welche für die Arbeit und die zu erstellende / liefernde Ergebnisse benötigt werden, demonstrieren.
Nachweis: Der Anbieter muss bestätigen und ausweisen, dass die benötigte Software zur Durchführung der Arbeit und Produktion der Ergebnisse in-house verfügbar ist und einwandfrei funktioniert.
E5: Erfüllung der Infrastrukturanforderungen:
E5.1: Sämtliche Daten und Dokumente mit Bezug zur ausgeschriebenen Arbeit, müssen vor Dritten geschützt sein.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung, dass keine Drittpartei Zugriff auf die Daten und Dokumente hat. Der Anbieter muss beschreiben wie Daten und Dokumente vor unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt werden.
E5.2: Sämtliche Daten müssen vor Datenverlust geschützt sein:
Nachweis: Der Anbieter muss sein IT-Konzept in Bezug auf die Vermeidung von Datenverlust sowie die dafür benötigten Backup-Systeme beschreiben.
E5.3: Der Anbieter muss deklarieren, dass er über die Infrastruktur für externe Review-Sitzungen mit geeignete Präsentationsmitteln zur Demonstration und Diskussion von Zwischenresultate und Endergebnisse verfügt (Sitzungszimmer, welches mindestens 5 Gäste aufnehmen kann und mit angemessenen Präsentationsmöglichkeiten für die Illustration von Seismikdaten ausgestattet ist.):
Nachweis: Schriftliche Bestätigung, dass der Anbieter die Möglichkeit hat, mindestens 5 Gäste für Projektsitzungen aufzunehmen. Im Sitzungszimmer befinden sich geeignete Präsentationsmöglichkeiten für Zwischenresultate und Schlussergebnisse. Beschreibung der Infrastruktur für Projektsitzungen inkl. der Präsentationsmöglichkeiten.
E6: Erfüllung der Reaktionszeit für kurz einberufene Sitzungen bei der Nagra: Der benannte Hauptinterpret sowie sein Stellvertreter müssen genügend flexibel sein, um kurz einberufene Sitzungen (max. 2 Arbeitstage nach Kontaktaufnahme durch die Nagra) beim Auftragnehmer wahrnehmen zu könnnen.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung des Anbieters, dass der nominierte Hauptinterpret sowie sein Stellvertreter innerhalb von max. 2 Arbeitstagen nach Kontaktaufnahme, beim Auftraggeber an kurzfristig einberufenen Sitzungen teilnehmen können.
E7: Erfüllung der Sprachanforderungen: Die nominierten Interpretationsteammitglieder müssen gute Englischkenntnisse haben (in Wort und Schrift). Mindestens einer der nominierten Interpretationsteammitglieder muss gute Deutsch-Lese-Kenntnisse haben, um bestehende in Deutsch verfasste Berichte des Auftraggebers mit Projektrelevanz zu verstehen.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung des Anbieters, dass die nominierten Interpretationsteammitglieder gute Englischkenntnisse haben. Falls Englisch nicht die Muttersprache der Interpretationsmitglieder ist, sind entsprechende Belege für die Englischkenntnisse der Teammitglieder zu erbringen (Sprachzertifikate, Arbeitserfahrung im englischsprachigen Raum, Praktika, Publikationen, etc.).
Bestätigung des Anbieters, dass mindestens ein Teammitglied gute Deutsch-Lese-Kenntnisse hat. Falls Deutsch nicht die Muttersprache des genannten Interpretationsteammitglieds ist, sind entsprechende Belege für die Deutsch-Lese-Kenntnisse zu erbringen (Sprachzertifikate, Berufserfahrung im deutschsprachigen Raum, Praktika, Publikationen, etc.).
Für die Erhärtung der Belege der Sprachkenntnisse, reserviert sich der Auftraggeber das Recht, ein oder mehrere nominierte Mitglieder des Interpretationsteams für eine mündliche Präsentation bei der Nagra in Wettingen aufzubieten.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Siehe Kapitel 3.7

3.9 Zuschlagskriterien

aufgrund der nachfolgenden Angaben:
A1: Qualifikation und Erfahrung des Interpretationsteams: Gewichtung 40%
A1.1: Praktische Erfahrung in integrative 3D Seismik Interpretation: Gewichtung 20%
A1.2: Regionale (Alpenvorland) Erfahrung in seismische Interpretation: Gewichtung 8%
A1.3: Erfahrung betreffend der Geologie der Nordschweiz (Stratographie, Tektonik): Gewichtung 8%
A1.4: Fähigkeit zur Berichterstattung / Präsentation auf Deutsch: Gewichtung 4%
A2: Preisangebot: Gewichtung 38%
A2.1: Preisangebot (Kostendach Grundauftrag): Gewichtung 28%
A2.2: Preisangebot (Kostendach optionale Aufträge): Gewichtung 10%
A3: Auftragsanalyse / Vorgehenskonzept inkl. Ablaufplanvorschlag: Gewichtung 22%
A3.1: Vorgehenskonzept inkl. Ablaufplanvorschlag für Grundauftrag und Optionen: Gewichtung: 18%
A3.2: Auftragsanalyse für Grundauftrag und Optionen: Gewichtung 4%

3.10 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 29.05.2016
Kosten: Keine

3.11 Sprachen für Angebote

Englisch

3.12 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

zu beziehen von folgender Adresse:
Nagra, Bereich Projektierung & Bau geologische Tiefenlager,  zu Hdn. von Uschi Züger, Hardstrasse 73, Postfach 280,  5430  Wettingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 56 437 13 39,  Fax:  +41 56 437 12 07,  E-Mail:  sekretariatpb@nagra.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 15.04.2016  bis  29.05.2016
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Englisch

4. Andere Informationen

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Nagra vergibt Aufträge für Leistungen nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und
der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau
gewährleisten (gemäss Formular "Angaben zur Unternehmung").

4.6 Offizielles Publikationsorgan

simap Publikation mit der Meldungsnummer 904893 (Englisch Version).

4.7 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.