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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 875501
Los-Nr: 1
Region Nord - Ost (ZH)
CPV: 45223720
Umfang bzw. Menge: 6
Los-Nr: 2
Region Ost (SG-GR)
CPV: 45223720
Umfang bzw. Menge: 9
Los-Nr: 3
Region Zentralschweiz (LU-UR-SZ)
CPV: 45223720
Umfang bzw. Menge: 8
Los-Nr: 4
Region Süd (TI)
CPV: 45223720
Umfang bzw. Menge: 3
Los-Nr: 5
Region Nord -West (BS-BL-SO-AG)
CPV: 45223720
Umfang bzw. Menge: 8
Los-Nr: 6
Region West (BE-FR)
CPV: 45223720
Umfang bzw. Menge: 5
Los-Nr: 7
Region Süd- West (GE-VD-VS)
CPV: 45223720
Umfang bzw. Menge: 10
08.08.2016|Projekt-ID 128839|Meldungsnummer 875501|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 08.08.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Einkauf, Supply Chain, Produktion
Beschaffungsstelle/Organisator: Logistik,  zu Hdn. von Guido Meier, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  guido.meier@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Einkauf, Supply Chain und Produktion
Einkauf Bauprojekte, Standort Bern,  zu Hdn. von Claudio Piffaretti, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  claudio.piffaretti@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

04.09.2016
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen.
Die Beantwortung der wird allen Anbietern auf www.simap.ch ab KW 36/2016 zur Verfügung gestellt.
Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 30.09.2016, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (vorname.name@sbb.ch) der SBB AG zu melden.
Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Bau TTA Los X"
(Bitte Lose vermerken)

1.5 Datum der Offertöffnung:

Bemerkungen:  Die Angebotsöffnungen sind bei der SBB AG nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Treibstofftankanlagen (TTA) Baumeisterarbeiten Los 1-7

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

-

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.5 Detaillierter Projektbeschrieb

Für die Versorgung der schienengebundenen Dieselfahrzeugflotte mit Treibstoff betreiben die SBB eigene Tankstellen (Treibstofftankanlagen, TTA). Für jede einzelne TTA wurden alle Massnahmen ermittelt, welche notwendig sind, um die Anlage in einer Sanierung auf den aktuellen Stand der Regeln der Technik zu bringen. Grossmehrheitlich werden diese Sanierungen als Ersatzneubauten ausgeführt. Die bestehenden Tankanlagen sollen rückgebaut und durch erdverlegte Tanks oder Tankcontainer, neuem Oelabscheider und der gesamten Tankstelleninfrastruktur ersetzt werden. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die dazu notwendigen Baumeisterarbeiten.

2.6 Ort der Ausführung

Die Sanierungen der 49 Tankanlagen sind regional in 7 Lose aufgeteilt.
- Los 1: Region Nord - Ost (ZH) / Anzahl TTA: 6.
- Los 2: Region Ost (SG-GR) / Anzahl TTA: 9.
- Los 3: Region Zentralschweiz (LU-UR-SZ) / Anzahl TTA: 8.
- Los 4: Region Süd (TI) / Anzahl TTA: 3.
- Los 5: Region Nord -West (BS-BL-SO-AG) / Anzahl TTA: 8.
- Los 6: Region West (BE-FR) / Anzahl TTA: 5.
- Los 7: Region Süd- West (GE-VD-VS) / Anzahl TTA: 10.
Die Zuteilung der Tankanlagen auf die Lose erfolgte auf der Basis des vorliegenden Planungsstandes. Die SBB AG behält sich vor, sowohl die Standorte wie auch die Menge der Tankanlagen in den einzelnen Losen jederzeit ändern zu können. Der Anbieter kann daraus keine Ansprüche geltend machen.

2.7 Aufteilung in Lose?

Ja
Angebote sind möglich für:  alle Lose
Los-Nr: 1
CPV: 45223720 - Bau von Tankstellen
Kurze Beschreibung: Region Nord - Ost (ZH)
Umfang bzw. Menge: 6
Ausführungsbeginn: 01.01.2017
Bemerkungen: - Romanshorn
- St. Gallen
- Buchs SG
- Landquart
- Sargans
- Gossau SG

Los-Nr: 2
CPV: 45223720 - Bau von Tankstellen
Kurze Beschreibung: Region Ost (SG-GR)
Umfang bzw. Menge: 9
Ausführungsbeginn: 01.01.2017
Bemerkungen: - Dietikon
- Bülach
- Rapperswil
- Regensdorf
- Winterthur Grüze Unterwerk
- Winterthur Grüze Bahnhof
- Zürich F
- Oberwinterthur
- Zürich GUP

Los-Nr: 3
CPV: 45223720 - Bau von Tankstellen
Kurze Beschreibung: Region Zentralschweiz (LU-UR-SZ)
Umfang bzw. Menge: 8
Ausführungsbeginn: 01.01.2017
Bemerkungen: - Dagmersellen
- Rothenburg
- Aarau
- Brugg
- Goldau
- Lenzburg
- Luzern
- Suhr

Los-Nr: 4
CPV: 45223720 - Bau von Tankstellen
Kurze Beschreibung: Region Süd (TI)
Umfang bzw. Menge: 3
Ausführungsbeginn: 01.01.2017
Bemerkungen: - Airolo
- Bioggio
- Giubiasco

Los-Nr: 5
CPV: 45223720 - Bau von Tankstellen
Kurze Beschreibung: Region Nord -West (BS-BL-SO-AG)
Umfang bzw. Menge: 8
Ausführungsbeginn: 01.01.2017
Bemerkungen: - Basel SA
- Muttenz RB
- Olten
- Basel Kleinhünigen
- Delémont
- Möhlin
- Oensingen
- Hägendorf BTC

Los-Nr: 6
CPV: 45223720 - Bau von Tankstellen
Kurze Beschreibung: Region West (BE-FR)
Umfang bzw. Menge: 5
Ausführungsbeginn: 01.01.2017
Bemerkungen: - Aarberg
- Thun
- Bern Weyermannshaus
- Langenthal
- Ostermundigen

Los-Nr: 7
CPV: 45223720 - Bau von Tankstellen
Kurze Beschreibung: Region Süd- West (GE-VD-VS)
Umfang bzw. Menge: 10
Ausführungsbeginn: 01.01.2017
Bemerkungen: - Biel-Bienne
- Estavayer
- Payerne
- Romont
- Brig
- Lonay
- Sion
- Yverdon-les-Bains
- Genève Cornavin
- Genève La Praille

2.8 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Varianten und Sonderlösungen sind zulässig. Das Angebot ist für jede Variante separat zu erstellen. Ein ausdrücklicher Bezug auf vollständige Abschnitte des Grundangebots ist zulässig. Varianten und Sondervorschläge müssen jedoch als vollständige Austauschabschnitte so eingereicht werden, dass sie bei der Öffnung der Angebote sofort erkennbar sind. Das Grundangebot ist in jedem Fall vollständig einzureichen.
Die Unternehmervarianten müssen alle Angaben enthalten, die zur technischen und finanziellen Beurteilung erforderlich sind, insbesondere:
- Grundgedanke der Variante
- Detaillierter Beschrieb und Erläuterung
- Erläuterungen des Unternehmers zur Darlegung der Gleichwertigkeit seiner Variante gegenüber dem ausgeschriebenen Projekt hinsichtlich Nutzung, Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit und der Erfüllung der Projektanforderungen
- Projektpläne mit mindestens dem gleichen Detaillierungsgrad wie die Planunterlagen des Amtsvorschlages
- Preisangebot, Konsequenzen auf Kosten und allfällige Folgekosten
- Umweltauswirkungen sowie allfällige erforderliche zusätzliche Bewilligungen
- Detaillierte statische Berechnung nach gültigen Normen
- Berechnung der Mengen
Erfordert eine Unternehmer Variante weitere Angaben, so hat der Unternehmer dieses in seinem Angebot zu beschreiben und allfällige kostenrelevante Umstände im Angebotspreis zu berücksichtigen.
Sollte sich die Unternehmervariante trotz sorgfältiger Prüfung im Nachhinein als nicht vollständig, nicht in jeder Hinsicht als gleichwertig oder gar mangelhaft erweisen, übernimmt der Unternehmer die volle Verantwortung für Projektierung, Kontrolle und Ausführung. Der Unternehmer übernimmt eine spezielle Pflicht für die Instruktion und für Hinweise an die Bauleitung hinsichtlich der speziell bei der Unternehmervariante zu beachtende Details und Massnahmen. Für Unternehmervarianten erforderliche Bewilligungen, hat der Unternehmer zu seinen Lasten beizubringen.

2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Ohne Angaben

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die
Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der
Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer ARGE mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-
Mitglied in mehr als einer ARGE ist nicht zulässig.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen
Falls der Anbieter über kein Personal mit der nötigen Ausbildung und Referenz verfügt, kann er nur für folgende Bauleistungen spezialisierte Unternehmen beiziehen:
- Spezialtiefbau (Spund- und Rühlwände, Grundwasserabsenkung durch Wellpoint oder Filterbrunnen)
- Versetzen grosser Lasten z.B. Tank und MAS
- Spezialfugen und Abdichtung zwischen Bodenplatte und Leitungen mit SIKADUR COMBIFLEX sg
Der Anbieter kann nur die obenstehenden Leistungen auf Subunternehmer übertragen und sie werden von der SBB AG beurteilt. Der Bauherr behält sich während der Ausführung das Recht vor, ohne Kostenfolge auch nach Vertragsabschluss die geplanten Subunternehmer bei ungenügender Leistung abzulehnen. Eine solche Ablehnung ist indessen zu begründen.
Anbieter und Subunternehmer können während des Verfahrens nicht geändert werden. Allfällige Änderungen können zum Ausschluss des Anbieters führen.
Soweit im Rahmen der Prüfung von Eignungs- und Zuschlagskriterien Nachweise über Subunternehmer zulässig sind, hat der Subunternehmer zu bestätigen, dass er im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen erbringen wird.
Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Subunternehmer über die Ausschreibungsbedingungen des Bauherrn zu orientieren. Die Vorgaben sind einzuhalten und durchzusetzen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Für die Bewertung der Eignung (EK) gelten folgende Musskriterien:

EK 1:
Genügende Befähigung zur Auftragserfüllung im Bereich Ingenieurbau

EK 2:
Genügende Befähigung zur Auftragserfüllung im Bereich Spezialtiefbau

EK 3:
Genügende Befähigung zur Auftragserfüllung im Bereich Spezialfugen

EK 4:
Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit pro Jahr (max. 30%)

EK 5:
Angemessenes Verhältnis (max. 30%) von Baustellenbelegschaft zu Personalbestand beim Anbietermassgebenden Unternehmenseinheit pro Jahr

EK 6:
Hinreichendes Qualitäts- und Umwelt-management (ISO-oder gleichwertige)

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
EK 1:
Genügende Befähigung zur Auftragserfüllung im Bereich Ingenieurbau
Nachweis NEK 1:
Es sind 2 vergleichbare Referenzprojekte des Anbieters (Einzelfirma oder Bietergemeinschaft) im Bereich Ingenieurbau in den letzten 10 Jahren anzugeben.

EK 2:
Genügende Befähigung zur Auftragserfüllung im Bereich Spezialtiefbau
Nachweis NEK 2:
Es sind 2 vergleichbare Referenzprojekte des Anbieters (Einzelfirma, Bietergemeinschaft oder Subunternehmer) im Bereich Spezialtiefbau in den letzten 10 Jahren anzugeben.

EK 3:
Genügende Befähigung zur Auftragserfüllung im Bereich Spezialfugen
Nachweis NEK 3:
Es sind 2 vergleichbare Referenzprojekte des Anbieters (Einzelfirma, Bietergemeinschaft oder Subunternehmer) im Bereich Spezialfugen in den letzten 10 Jahren anzugeben.

EK 4:
Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit pro Jahr (max. 30%)
Nachweis NEK 4:
Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)

EK 5:
Angemessenes Verhältnis (max. 30%) von Baustellenbelegschaft zu Personalbestand beim Anbietermassgebenden Unternehmenseinheit pro Jahr
Nachweis NEK 5:
Gesamtpersonalbestand des Anbieters (Bietergemeinschaft gesamt) und Baustellenbelegschaft gem. Standardterminprogramm

EK 6:
Hinreichendes Qualitäts- und Umwelt-management (ISO-oder gleichwertige)
Nachweis NEK 6:
Zertifikat bzw. Nachweis des Unternehmensbezogenes QM-System (ISO-zertifiziert oder gleichwertig). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise aller ARGE-Partner einzureichen

3.9 Zuschlagskriterien

aufgrund der nachfolgenden Angaben:
1) Mindestanforderungen an die zu erbringende Leistung
Das Angebot muss die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen (MA) zwingend erfüllen, ansonsten wird dieses nicht in die Bewertung einbezogen.

MA 1:
Ausreichende Qualifikation des Bauführers
Nachweis NMA 1.1:
Ausbildung als Bauführer/in (Dipl. Techniker/in HF) oder gleichwertig
Nachweis NMA 1.2:
Ausreichende Kenntnisse der Ortssprache (min. B2)

MA 2:
Ausreichende Qualifikation des Poliers Gruppe 1
Nachweis NMA 2.1:
Ausbildung als Polier/in (eidgenössische Fachausweis) oder gleichwertig
Nachweis NMA 2.2:
Ausreichende Kenntnisse der Ortssprache (min. B2)

MA 3:
Ausreichende Qualifikation des Poliers Gruppe 2
Nachweis NMA 3.1:
Ausbildung als Polier/in (eidgenössische Fachausweis) oder gleichwertig
Nachweis NMA 3.2:
Ausreichende Kenntnisse der Ortssprache (min. B2)

MA 4:
Ausreichende Qualifikation des Sicherheitschefs Privat Gruppe 1
Nachweis NMA 4:
Gültige Bescheinigung als Sicherheitschef Privat

MA 5:
Ausreichende Qualifikation des Sicherheitschefs Privat Gruppe 2
Nachweis NMA 5:
Gültige Bescheinigung als Sicherheitschef Privat

MA6:
Ausreichende Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen. Als Schlüsselpersonen gilt der Bauführer, die Poliere und die Sicherheitschefs privat.
Nachweis NMA 6:
Einsatzplan der Schlüsselpersonen


2) Zuschlagskriterien
Das Angebot wird anhand nachfolgender Zuschlagskriterien (ZK) bewertet.

ZK 1 Preis:
(Gewichtung 70% / Max. Punkte 350)
Nachweis NZK 1:
Ausgefülltes Preisblatt pro Los

ZK 2 Ausreichende Befähigung des Bauführers:
(Gewichtung 5% / Max. Punkte 25)
Nachweis NZK 2:
Es sind 2 vergleichbare Referenzobjekte im Bereich Ingenieurbau anzugeben, die in den letzten zehn Jahren erfolgreich abgeschlossen wurden.
Es können auch Referenzobjekte angegeben werden, die durch die Schlüsselperson bei einem früheren Arbeitgeber massgebend bearbeitet wurden.

ZK 3 Ausreichende Befähigung des Poliers Gruppe 1:
(Gewichtung 10% / Max. Punkte 50)
Nachweis NZK 3:
Es sind mindestens 2 technisch vergleichbare Referenzobjekte im ausgeschriebenen Bereich anzugeben, die in den letzten 10 Jahren erfolgreich abgeschlossen wurden.
Es können auch Referenzobjekte angegeben werden, die durch die Schlüsselperson bei einem früheren Arbeitgeber massgebend bearbeitet wurden.

ZK 4 Ausreichende Befähigung des Poliers Gruppe 2:
(Gewichtung 10% / Max. Punkte 50)
Nachweis NZK 4:
Es sind mindestens 2 technisch vergleichbare Referenzobjekte im ausgeschriebenen Bereich anzugeben, die in den letzten 10 Jahren erfolgreich abgeschlossen wurden.
Es können auch Referenzobjekte angegeben werden, die durch die Schlüsselperson bei einem früheren Arbeitgeber massgebend bearbeitet wurden.

ZK 5 Projektspezifische Auftragsanalyse:
(Gewichtung 5% / Max. Punkte 25)
Nachweis NZK 5.1:
Angaben zur Baustellenorganisation des Anbieters
Nachweis NZK 5.2:
Angaben zum Logistikkonzept
Nachweis NZK 5.3:
Angaben zum Ablauf der Arbeiten und Einhaltung der Fristen
Nachweis NZK 5.4:
Angaben zum Umweltschutz
Nachweis NZK 5.5:
Angaben zu Ausführungsqualität und Kontrollen

Preisbewertung (ZK1)
Das Angebot mit dem tiefsten Preis erhält das Punktemaximum. Angebote, die +30% über dem tiefsten Preis liegen, erhalten 0 Punkte. Die Punktevergabe innerhalb dieser Bandbreite erfolgt linear, wobei jeweils kaufmännisch auf ganze Punkte auf- oder abgerundet wird.

Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (ZK 2 bis ZK 5)
Die einzelnen qualitativen Zuschlagskriterien werden nach folgender Notenskala benotet:
1.0 = sehr schlechte Erfüllung des Kriteriums = ungenügende Angaben
2.0 = schlechte Erfüllung = Angaben ohne ausreichenden Bezug zum Bauvorhaben
3.0 = normale, durchschnittliche Erfüllung = durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4.0 = gute Erfüllung = qualitativ gut
5.0 = sehr gute Erfüllung = qualitativ ausgezeichnet, hohe Innovation
Die Note multipliziert mit der entsprechenden Gewichtung ergibt die Punktzahl für das jeweilige qualitative Zuschlagskriterium.

Gesamtwirtschaftlichkeit
Der Zuschlag erfolgt losweise.
Das Angebot mit der höchsten Punktzahl je Los erhält den Zuschlag.
Die SBB AG behält sich vor, die Anbietenden zwecks Plausibilisierung der Bewertung des Angebots zu einer Präsentation einzuladen. Es besteht kein Anspruch der Anbietenden auf eine Präsentation.
Liegen Angebote schweizerischer Anbieter mit gleicher Wirtschaftlichkeit auf dem ersten Rang, geht der Zuschlag an jenen Anbieter, der im Verhältnis zu seiner Belegschaft mehr Ausbildungsplätze anbietet.

3.10 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine Gebühr für die Ausschreibungsunterlagen.

3.11 Sprachen für Angebote

Deutsch, Französisch, Italienisch

3.12 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch, Italienisch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen können auf www.simap.ch kostenlos in Deutsch, Französisch und Italienisch heruntergeladen werden.
Währung des Angebotes: CHF

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

4.3 Begehungen

Die SBB AG behält sich Verhandlungen ausdrücklich vor.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutz-bestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.

4.5 Sonstige Angaben

Begehung:
Es findet keine Begehung statt.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

4.6 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch