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Los-Nr: 1
Sendungsaufbereitung CFC
CPV: 30131700, 30132000, 30132300
Los-Nr: 2
Sendungsaufbereitung FC
CPV: 30131700, 30132000, 30132300
14.04.2016|Projekt-ID 132116|Meldungsnummer 887227|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 14.04.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Post CH AG / PostMail
Beschaffungsstelle/Organisator: Post CH AG /
F7 / Konzerneinkauf
CC-WTO - SAB-Briefpost, Wankdorfallee 4,  3030  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wtosab@post.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Post CH AG /
F7 / Konzerneinkauf
z. Hd. CC-WTO, Projekt „SAB-Briefpost“,, Wankdorfallee 4,  3030  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wtosab@post.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

02.05.2016
Bemerkungen: Fragen des Anbieters sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 02.05.2016 zu stellen.
Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im simap.ch bis am 09.05.2016. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 09.06.2016 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

09.06.2016, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

SAB-Briefpost (Sendungsaufbereitungsanlage Briefpost)

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

SAB-Briefpost

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  30131700 - Briefmarkenentwertungsmaschinen,
30132000 - Sortiermaschinen,
30132300 - Sortiermaschinen

2.5 Detaillierter Produktebeschrieb

Im Rahmen des aktuellen Projektes «SAB - Briefpost» sollen für die Jahre 2017 und 2018 (zuzüglich zweimalige Verlängerungsoption von jeweils max. 12 Monaten) Sendungsaufbereitungsanlagen evaluiert werden, welche die Anforderungen der Post CH AG gemäss detailliertem Anforderungskatalog im Ausschreibungstool «DecisionAdvisor» zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen erfüllen. Die Anlagen sind auf eine Lebensdauer von 15 Jahren ausgerichtet.
Mit der Beschaffung der Sendungsaufbereitungsanlagen sollen insbesondere die folgenden Ziele erreicht werden:
- Prozessoptimierungen im Leistungsprozess von der Annahme bis zur automatischen oder manuellen Verarbeitung
- Automatisierte Unterstützung der manuellen Prozesse
- Feingranulare Ausscheidungen der Briefe (Anzahl Fächer)
- Offline Codierung
- Reduktion der Kosten
Gegenstand der Beschaffung sind die Herstellung, Lieferung und Installation von Sendungsaufbereitungsanlagen sowie der Support durch den künftigen Zuschlagsempfänger. Demgegenüber wird die Wartung durch die Post sichergestellt. Es sollen Standardbriefe und Grossbriefe aufgestellt, gestapelt, gestempelt, codiert und anschliessend ins richtige Fach ausgeschleust werden. Die unterschiedlichen Anforderungen sind in 2 Losen beschrieben.

Gestützt auf aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die jedoch vor Einsichtnahme in die künftigen Angebote noch auf vielen Mutmassungen und Unbekannten basieren müssen, hat die Post CH AG vorerst folgendes Mengengerüst über den Beschaffungszeitraum von zwei Jahren ermittelt:
-Los 1 Sendungsaufbereitung Culler Facer Canceller (CFC): Für die Jahre 2017 und 2018 wird mit zirka 8 bis 11 Anlagen gerechnet
-Los 2 Sendungsaufbereitung Facer Canceller (FC): Für die Jahre 2017 und 2018 wird mit zirka 4 bis 7 Anlagen gerechnet

Die Post CH AG weist mit Nachdruck darauf hin, dass es sich bei den Mengenangaben um Richtmengen handelt, die den Anbietern als Angebotsgrundlage dienen sollen. Sie behält sich Anpassungen dieser Mengen ausdrücklich vor. Weiter behält sich die Post CH AG während der gesamten Vertragsdauer (inklusive Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils maximal 12 Monate) die Beschaffung weiterer Sendungsaufbereitungsanlagen gemäss Los 1 und/oder Los 2 ohne neue Ausschreibung vor, die einen allfälligen Mehrbedarf abdecken sollen.

Die Beschaffung richtet sich allein nach den Bedürfnissen der Post CH AG. Die Post CH AG verpflichtet sich in keiner Art und Weise, eine bestimmte Anzahl Bestellungen vorzunehmen, noch garantiert sie einem berücksichtigten Anbieter einen bestimmten Umsatz. Es besteht in diesem Sinn keine Abnahmeverpflichtung bezüglich einer bestimmten Anzahl Anlagen.

Jeder Anbieter hat die Möglichkeit, ein einzelnes oder beide Lose anzubieten. Die möglichen Bedarfsmengen sowie deren Aufteilung auf die beiden Lose basieren aktuell noch auf sehr vielen Unbekannten. Die Post wird aufgrund neuer Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach Eingang der Angebote, d. h. unter Einbezug der so neu berechneten Anlagekosten, Personalkosten und weiterer Faktoren (wie zum Beispiel auch des Flächenbedarfs der einzelnen angebotenen Anlagen) die beiden Lose nochmals miteinander vergleichen. Erst aufgrund dieser neuen Berechnungen in Kenntnis der konkreten Angebote kann und wird die Post entscheiden, ob künftig Bestellungen von beiden Losen oder nur von einem Los getätigt werden. Kommt die Post bei diesen neuen Berechnungen zum Schluss, dass sinnvollerweise nur die Beschaffung eines der beiden nachgefragten Anlagetypen weiterverfolgt werden soll, so wird sie in Bezug auf dasjenige Los, welches nicht mehr in Frage kommt, einen Teilabbruch verfügen, mit der Folge, dass für dieses Los kein Zuschlag erfolgen wird. Die Anbieter werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass auch im Falle eines solchen Teilabbruches keine finanzielle Entschädigung für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung geleistet wird. Erfolgt indessen kein Teilabbruch und werden beide Lose zugeschlagen, ist die Zuschlagserteilung an einen Anbieter oder an zwei verschiedene Anbieter möglich.

Die Nachweise der Erfüllung der geforderten Kriterien sind gemäss dem Bewertungsbaum DecisionAdvisor (Anhänge Nrn. 11a und 11b) pro Los zu erbringen. Nachweise, welche für beide Lose gelten, sind durch die Anbieterin nur einmal einzureichen.

Detailangaben finden sich in den Ausschreibungsunterlagen.

2.6 Ort der Lieferung

Briefzentren Zürich-Mülligen, Härkingen und Eclépens

2.7 Aufteilung in Lose?

Ja
Angebote sind möglich für:  mehrere Lose
Los-Nr: 1
CPV: 30131700 - Briefmarkenentwertungsmaschinen,
30132000 - Sortiermaschinen,
30132300 - Sortiermaschinen
Kurze Beschreibung: Sendungsaufbereitung CFC
Bemerkungen: Sendungsaufbereitung Culler Facer Canceller (CFC)
Bemerkungen : Für die Jahre 2017 und 2018 wird mit zirka 8 bis 11 Anlagen gerechnet.

Los-Nr: 2
CPV: 30131700 - Briefmarkenentwertungsmaschinen,
30132000 - Sortiermaschinen,
30132300 - Sortiermaschinen
Kurze Beschreibung: Sendungsaufbereitung FC
Bemerkungen: Sendungsaufbereitung Facer Canceller (FC)
Bemerkungen : Für die Jahre 2017 und 2018 wird mit zirka 4 bis 7 Anlagen gerechnet.

2.8 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Ja. Die Anbieter können für ein einzelnes Los oder für beide Lose ein Angebot einreichen. Es muss aber immer ein ganzes Los angeboten werden. Im Übrigen wird auf Ziffer 2.5 verwiesen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

keine

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

In Schweizer Franken (CHF), 30 Tage 2% Skonto / 60 Tage netto nach Erhalt der Rechnung, zuzüglich MWST. Korrekte Rechnungsstellung vorausgesetzt.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

Sieht der Anbieter den Beizug von Subunternehmern und / oder Unterlieferanten vor, hat er diese unter Angabe der vollständigen Daten im Angebot verbindlich anzugeben. Der Anbieter übernimmt die Gesamtverantwortung.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
2.1 Nachweise
2.2 Betreibungen
2.3 Sozialversicherungsbeiträge
2.4 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex
2.5 Sprachen
2.6 Kapazität
2.7 Rücknahme Verpackungsmaterial
2.8 Transportversicherung
2.9 Versicherungsnachweis Betriebshaftpflicht
2.10 Versicherungsnachweis Montageversicherung
2.11 Referenzprojekte
2.12 Referenzbesuch
2.13 Gewährleistung
2.14 Gültigkeit des Angebotes

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.10 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten :   CHF 0.00

3.11 Sprachen für Angebote

Deutsch

3.12 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: gemäss Ausschreibungsunterlagen

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

• Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Analyse, Konzeption, Realisierung und Einführung von Informatik-Gesamtsystemen bzw. Individualsoftware (IT AGB/G, Ausgabe Juni 2013)
• Allgemeine Geschäftsbedingungen für Förderanlagen und Anlagesysteme (AGB/F, Ausgabe Juni 2015)
• Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung von Hard- und die Pflege von Software (IT AGB/W, Ausgabe Juni 2013)

4.3 Begehungen

Verhandlungen bleiben vorbehalten. Verhandlungssprache ist deutsch.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.

4.5 Sonstige Angaben

Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.

Die erstmalige Beschaffung von Sendungsaufbereitungsanlagen erfolgte im Rahmen der Ausschreibung «REMA / Reengineering Mailprocessing» im Jahre 2004 nach WTO. Verschiedene Umsysteme wie zum Beispiel das Codiersystem stammen von der Firma Siemens (Schweiz) AG. Im Rahmen der Ausschreibung „SAB - Briefpost“ müssen die Schnittstellen zu den Umsystemen von Siemens (vgl. Anhang 36 der Ausschreibungsunterlagen) entsprechend angepasst werden. Die Details werden in der Designphase festgelegt.
Die genannte Unternehmung wird ebenfalls zur Angebotsabgabe zugelassen, wobei die Gleichbehandlung sämtlicher Anbieter gewährleistet ist.

Die Anbieter haben die Möglichkeit, das Briefzentrum Zürich-Mülligen zu besichtigen. Die Teilnahme an einem Besichtigungstermin (20. oder 27. April 2016; vgl. Anhang Nr. 10 der Ausschreibungsunterlagen) ist nicht Voraussetzung für eine Angebotsabgabe. Die Besichtigung wird aber empfohlen. Pro Anbieter ist die Anzahl Teilnehmer auf maximal zwei Personen und einen Besichtigungstermin beschränkt.

Die Post CH AG behält sich vor, die Angebote zu verhandeln. Zu den abschliessenden Verhandlungen werden nur noch diejenigen Anbieter eingeladen, deren Angebote noch eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor Verhandlungen) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 sowie die Technischen Spezifikationen gemäss Anforderungskatalog erfüllen. Die Post weist die Anbieter daher ausdrücklich darauf hin, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.

Allfällige Rabatte, die ein Anbieter für den Fall gewährt, dass er beide Lose zugeschlagen erhält, können bei der Bewertung nur berücksichtigt werden, falls tatsächlich für beide Lose ein Zuschlag erfolgt (siehe hierzu Ziffer 2.5). Für weitere Einzelheiten wird auf das Pflichtenheft (Ziffer 12.7) und auf die Preisblätter verwiesen.

Die abschliessende Auswertung und Rangierung der Angebote für die Zuschlagserteilung findet nur noch unter den verhandelten Angeboten statt. Demgemäss erhält im Rahmen der Schlussbewertung des Zuschlagskriteriums „Wirtschaftlichkeit (Preise)“ dasjenige Angebot die Maximalpunktzahl, welches unter den verhandelten Angeboten nach Abschluss der Verhandlungen den tiefsten Gesamtpreis für den Leistungsgegenstand ausweist.

Die Projekt- und Verhandlungssprache ist Deutsch. Das Angebot und sämtliche wichtigen Beilagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Anbieter, welche das Angebot in einer anderen Sprache einreichen, können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.

Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im online Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 09 publiziert ist.

Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weiter gegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.

Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Post CH AG zu vernichten.

Die Post CH AG beabsichtigt, mit dem Zuschlagsempfänger einen Vertrag über zwei Jahre abzuschliessen, mit Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils max. 12 Monate.


Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.

4.6 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.7 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.