Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.04.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern,
zu Hdn. von
Beschaffung KAIO, Wildhainweg 9,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.kaio@fin.be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Software-Entwicklungen und damit verbundene Dienstleistungen
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72268000 - Bereitstellung von Software |
3. Zuschlagsentscheid3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: Bedag Informatik AG, Engehaldenstrasse 12,
3001
Bern,
Schweiz
Preis:
CHF 850'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Für Angaben zum Preis siehe Ziffer 3.3 unten
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Kantonsverwaltung erteilt Bedag Informatik AG in den Jahren 2016 und 2017 Aufträge im Umfang von rund CHF 850'000.00 für Software-Entwicklungen und damit verbundene Dienstleistungen. Diese Aufträge betreffen folgende Arbeiten:
ca. CHF 450‘000: Verbesserung der Performance, der Datenqualität und der Vereinfachung der Historisierung für die Registerplattform GERES. (Datendrehscheibe für den Austausch von Einwohnerdaten zwischen Gemeinden, Kanton und Bund)
ca. CHF 400‘000: Weiterentwicklung und Wartung der Funktionalitäten der Basis- und Zusatzfunktionen.
Die Aufträge erfolgen im Rahmen des Vereins „GERES-Community“ der an GERES beteiligten Kantone und in Vollzug eines im Jahr 2006 zwischen dem Kanton und Bedag abgeschlossenen Rahmenvertrags gemäss Art. 4 des Gesetzes vom 5. Juni 2002 über die Aktiengesellschaft Bedag Informatik (Bedag- Gesetz, BIG, BSG 152.031.2).
Eine freihändige Vergabe ist zudem gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) zulässig, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur eine Anbieterin in Frage kommt, oder wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt, weil Bedag Informatik AG die Entwicklerin der Software GERES ist und daher als einzige Anbieterin über das für eine erfolgreiche Weiterentwicklung notwendige Know-how verfügt. Aus diesen Gründen ist die freihändige Vergabe der Aufträge an Bedag zulässig.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.04.2016
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei
Finanzdirektion des Kantons Bern Münsterplatz 12 3011 Bern
angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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