Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.03.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Paul-Scherrer-Institut (PSI)
Beschaffungsstelle/Organisator: Paul-Scherrer-Institut (PSI), Strategischer Einkauf,
zu Hdn. von
Armin Lampart, OVGA-215,
5232
Villigen,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)56 310 2915,
Fax:
+41 (0)56 310 2914,
E-Mail:
armin.lampart@psi.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Teststand Salzabscheider
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45214620 - Bau von Forschungs- und Prüfeinrichtungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- aufgrund der nachfolgenden Angaben:
- Nach Art.13 Freihändiges Verfahren Absatz g
3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: KASAG AG, Hohgantweg 4,
3550
Langnau i.E.,
Schweiz
Preis:
CHF 761'400.00 mit MWSt.8%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Art.13 Freihändiges Verfahren Absatz g
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.03.2016
4.4 Sonstige Angaben- Das Prinzip ist die Erzeugung eines Methan-reichen Gasgemisches mittels hydrothermaler Vergasung. Es wird durchschnittlich 250 kg/h Biomasse mit bis zu 20 % TS kontinuierlich bei 270-300 bar in die Anlage gefördert. Dabei wird sie auf 350-550 °C erhitzt, Salze werden abgetrennt und die organische Fraktion mittels Katalysator zu synthetischem Erdgas umgesetzt. Es ergeben sich 3 Teilströme: eine konzentrierte Salzsole, eine wässrige Produktlösung und ein methanreiches Gas.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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