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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 903463
03.03.2016|Projekt-ID 136822|Meldungsnummer 903463|Wettbewerbsergebnis

Wettbewerbsergebnis

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  03.03.2016
Publikationsdatum Simap: 03.03.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion
Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Wettbewerbsobjekt

2.1 Projekttitel der Wettbewerbsaufgabe

Sekundarschule Gelterkinden - Projektwettbewerb

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen,
71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros

3. Ergebnisse des Wettbewerbs

3.1 Zuschlagskriterien

Ohne Angabe

3.2 Name und Adresse der prämierten Bewerber

Liste der Anbieter

Rang: 1 "Hugo"
Name: Savioni Kuithan Architekten GmbH, Grubenstrasse 9,  8045  Zürich,  Schweiz


Rang: 2 "Rucksack & Etui"
Name: Stereo Architektur, Buckhauserstrasse 40,  8048  Zürich,  Schweiz


Rang: 3 "OBSCURA"
Name: Skop GmbH, Hardturmstrasse 175,  8005  Zürich,  Schweiz


Rang: 4 "Hainô"
Name: Stähelin Architekten (Basel) AG, Sperrstrasse 44,  4057  Basel,  Schweiz


3.3 Empfehlung des Preisgerichts

Das Preisgericht zeichnet das Projekt "Hugo" einstimmig mit dem ersten Preis aus und empfiehlt es zur Weiterbearbeitung.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom :   10.09.2015
im Publikationsorgan :   Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft

4.3 Anzahl Bewerber, die ein Projekt eingereicht haben


Ohne Angabe

4.4 Sonstige Angaben

Der Regierungsrat stimmt der Empfehlung der Jury zu und bestätigt den Beitrag "Hugo" im ersten Rang des Wettbewerbs.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden.
Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.