Wettbewerbsergebnis- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
03.03.2016 Publikationsdatum Simap: 03.03.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Wettbewerbsobjekt2.1 Projekttitel der Wettbewerbsaufgabe- Sekundarschule Gelterkinden - Projektwettbewerb
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, | | 71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros |
3. Ergebnisse des Wettbewerbs3.1 Zuschlagskriterien- Ohne Angabe
3.2 Name und Adresse der prämierten Bewerber
Liste der Anbieter
- Rang: 1 "Hugo"
Name: Savioni Kuithan Architekten GmbH, Grubenstrasse 9,
8045
Zürich,
Schweiz
- Rang: 2 "Rucksack & Etui"
Name: Stereo Architektur, Buckhauserstrasse 40,
8048
Zürich,
Schweiz
- Rang: 3 "OBSCURA"
Name: Skop GmbH, Hardturmstrasse 175,
8005
Zürich,
Schweiz
- Rang: 4 "Hainô"
Name: Stähelin Architekten (Basel) AG, Sperrstrasse 44,
4057
Basel,
Schweiz
3.3 Empfehlung des Preisgerichts- Das Preisgericht zeichnet das Projekt "Hugo" einstimmig mit dem ersten Preis aus und empfiehlt es zur Weiterbearbeitung.
4. Andere Informationen4.1 Ausschreibung-
Publikation vom
:
10.09.2015
im Publikationsorgan
:
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
4.3 Anzahl Bewerber, die ein Projekt eingereicht haben Ohne Angabe
4.4 Sonstige Angaben- Der Regierungsrat stimmt der Empfehlung der Jury zu und bestätigt den Beitrag "Hugo" im ersten Rang des Wettbewerbs.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden.
Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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