Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
27.02.2016 Publikationsdatum Simap: 27.02.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Basel
Beschaffungsstelle/Organisator: Dominik Lingg Bautreuhand AG, Schützengraben 23,
4051
Basel,
Schweiz,
Telefon:
061 205 15 00,
E-Mail:
info@d-lingg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Umbau, Sanierung und Anpassung von bestehenden Labors zu Chemie-Praktika - Labors
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: exergie Haustechnik AG, Gellertstrasse 120,
4052
Basel,
Schweiz
Preis:
CHF 258'331.70 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.11.2015
im Publikationsorgan: Kantonsblatt Basel-Stadt 90/2015www.kantonsblatt.ch
Meldungsnummer
892571
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.01.2016
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an die Universität Basel, Ressort Finanzen & Controlling, Stephan Böhler, Petersgraben 35, Postfach 2148, 4001 Basel zu richten. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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