Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 26.02.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Informatik «Angebot Engineering»,
zu Hdn. von
Herrn Daniel Angehrn, Lindenhofstrasse 1, Worblaufen,
3000
Bern 65,
Schweiz
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 14.03.2016
- Bemerkungen: Fragen im Zusammenhang mit den vorliegenden Angebotsunterlagen können bis am 14.03.2016 um 11.00 Uhr, unter Verwendung des Anhangs „Fragen AGU+RV“ an die E-Mail it.sdl@sbb.ch mit dem Betreff «Fragen Engineering» gestellt werden. Das Formular ist als Word-Dokument zu übermitteln.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 12.04.2016 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Eingabe des Angebots muss spätestens bis am 12.04.2016, bis 16.00 Uhr (Datum und Zeit des Poststempels) per A-Post oder per Abgabe an obengenannte Adresse erfolgen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 14.04.2016
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Engineering
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
2.5 Detaillierter Aufgabenbeschrieb- Zur Erfüllung der Aufgaben werden Unternehmen gesucht die:
• über fundiertes Knowhow und Erfahrung in der Software-Entwicklung und Betrieb verfügen. • die SBB Informatik mit kompetenten Mitarbeitenden in den definierten Rollen SwissICT-Software-Ingenieur, SwissICT-Software-Architekten und Application Operation Manager unterstützen. • zusätzlich zu den oben genannten Rollen soll das Unternehmen, zum Beispiel aber nicht ausschliesslich bei Managed Capacity und Managed Services Aufträgen, auch die Rollen des SwissICT Beraters, Projektleiters, Business Analysten, Datenbankadministrator, Testmanagers und Testingenieurs besetzen können. • über Kompetenzen in der selbständigen Leistungserbringung auch in Form von Managed Service oder Managed Capacity verfügen. • mit den bei der SBB Informatik eingesetzten Technologien bestens vertraut sind (siehe Ziffer 2). • über die Kompetenz verfügen, als Strategischen Partner mit der SBB Informatik neue Zusammenarbeitsmodelle aufzubauen.
Der Abruf einer konkreten Dienstleistung durch die IT-SWE geschieht entweder in Form von Managed Service- (Werk, Sourcing, Shoring), Managed Capacity, Dienstleistung oder Personalverleih. Je nach Aufgabe wird IT-SWE die Ressourcen in der gewünschten Form bei den Anbietern abrufen und ihnen auch die entsprechenden Aufgaben und Verantwortungen übertragen. Die Leistungserbringung erfolgt im Falle eines Managed Capacity-, Dienstleistungs- oder Personalverleihvertrages entweder durch vertraglich festgelegte Mitarbeiter oder durch Mitarbeiter, die aufgrund des Leistungsgegenstands durch den Auftragnehmer definiert und von der SBB akzeptiert worden sind. Die SBB ist für die Richtigkeit und Zweckmässigkeit der Leistungs- respektive Rollenbeschreibung der Einzelverträge verantwortlich und behält sich je nach Art des Abrufs vor, die zu erbringenden Leistungen in geeigneter Form zu überwachen und zu kontrollieren. Der Leistungserbringer ist für die korrekte personelle Abwicklung von Personalverleihverträgen gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) verantwortlich. Kettenverleih ist untersagt.
Arbeitet das Personal des Leistungserbringers in den Räumlichkeiten oder auf den Systemen der SBB, so sind diese an die entsprechenden Weisungen gebunden (SBB Policies). Darunter ist z.B. auch das Respektieren der Hausordnung, das Einhalten von Sicherheitsbestimmungen, die Nutzung des Internets etc. zu verstehen.
2.6 Ort der Dienstleistungserbringung- Die Leistungen sind nicht zwingend beim Kunden vor Ort in Worblaufen/Bern oder anderen Standorten der SBB zu erbringen. Sie können auch beim Anbieter remote in den Lokationen des Anbieters in der Schweiz (Onshore) oder in den Lokationen des Anbieters in der Zeitzone +3/-1 Stunden MEZ/MESZ (Nearshore) erbracht werden. Es wird vorausgesetzt, dass der Lieferant die Bereitschaft zeigt, zumindest in der Anfangsphase eines Projekts vor Ort zu arbeiten.
Offshoreleistungen sind nicht zulässig.
2.7 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.9
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.10 Ausführungstermin- Beginn 01.08.2016
- Bemerkungen: Die Leistungserbringung beginnt voraussichtlich am 01.08.2016 beziehungsweise nach Unterzeichnung des Vertrags.
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Bekannte Subunternehmen sind bereits bei der Einreichung des Angebots als Subunternehmer zu deklarieren und werden durch die SBB nach entsprechender Prüfung zugelassen.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Zuschlagskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.11 Sprachen für Angebote- Deutsch
3.12 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.3 Begehungen- bleiben vorbehalten
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die SBB vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Sonstige Angaben- Es handelt sich hier um eine öffentliche Ausschreibung gemäss 3. Kapitel der VöB.
Die SBB behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben (Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB).
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