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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 904699
04.03.2016|Projekt-ID 137202|Meldungsnummer 904699|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  04.03.2016
Publikationsdatum Simap: 04.03.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Wohlen
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Wohlen,  zu Hdn. von Herr Simon Trottmann, Kapellstrasse 1,  5610  Wohlen,  Schweiz,  Telefon:  056 619 92 30,  Fax:  056 619 91 83,  E-Mail:  simon.trottmann@wohlen.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

IBW Technik AG,  zu Hdn. von René Brönnimann, Steingasse 31,  5610  Wohlen,  Schweiz,  Telefon:  056 619 19 19,  E-Mail:  broennimann.rene@ibw.ag

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

14.03.2017

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 24.03.2016 Uhrzeit: 17:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Datum Poststempel A-Post.

1.5 Datum der Offertöffnung:

25.03.2016

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung Abwasser, Wasser, Strom und Strassenbau Schützenmattweg, Wohlen

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

S089004001

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten,
112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
117 - Abbrüche und Demontagen,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen

2.5 Detaillierter Projektbeschrieb

Sanierung Wasserleitungen380 m
Sanierung Strom (Rohrblock)380 m
Kanalisationsanschlüsse 210 m
Belagsaufbruch komplett 3410 m²
Belag Fräsen + Deckschich 470 m²
Randabschlüsse neu 865 m

2.6 Ort der Ausführung

Schützenmattweg, Wohlen

2.7 Aufteilung in Lose?

Nein

2.8 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.10 Ausführungstermin

Beginn 17.05.2016 und Ende 28.10.2016
Bemerkungen: Am 30.11.2016 muss die Schlussrechnung des Unternehmers gestellt worden sein.

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Zuschlagskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien
Preis  Gewichtung 50 
Kompetenz / Referenzen  Gewichtung 20 
Termine / Bauprogramm  Gewichtung 20 
Lehrlingsausbildung  Gewichtung 5 
Umwelt / Ökologie  Gewichtung 5 

3.10 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.11 Sprachen für Angebote

Deutsch

3.12 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 04.03.2016  bis  24.03.2016
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.6 Offizielles Publikationsorgan

Amtsblatt Kanton Aargau
Wohler Anzeiger

4.7 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.