Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.03.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,
zu Hdn. von
"Nicht öffnen - Offertunterlagen, N08.60 EP Interlaken Ost - Brienz, Bauherrenvermessung", Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0) 58 468 24 00,
Fax:
+41 (0) 58 468 25 90,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N08.60 EP Interlaken Ost - Brienz, Bauherrenvermessung
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- aufgrund der nachfolgenden Angaben:
- Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:
ZK1: Preis 50%
ZK2: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 25%, unterteilt in: - ZK2.1: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, Gewichtung 15% - ZK2.2: QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 5% - ZK2.3: Projektorganigramm, Gewichtung 5%
ZK3: Schlüsselpersonen, Gewichtung 25%, unterteilt in: - ZK 3.1: Projektleiter Bauherrenvermessung, Gewichtung 15% - ZK 3.2: Technicher Leiter Bauherrenvermessung, Gewichtung 10%
PREISBEWERTUNG - Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5. - Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0. - Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet). - Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien: Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = gute Erfüllung; qualitativ gut 5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punktberechnung: Summe aller Noten (ganze Noten, ohne Kommastelle) multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: bbp geomatik ag, Worbstrasse 164,
3073
Gümligen,
Schweiz
Preis:
CHF 453'487.50 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot A - bbp geomatik ag, Gümligen ist dank des tiefsten Eingabepreises und der besten Qualität mit der höchsten Punktezahl aus der Bewertung, das wirtschaftlich günstigste Angebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 06.11.2015
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
889425
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.02.2016
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
|