Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
17.03.2016 Publikationsdatum Simap: 17.03.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Brislach
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Brislach, Feuerwehr,
zu Hdn. von
Sandra Hänggi, Breitenbachstrasse 7,
4225
Brislach,
Schweiz,
Telefon:
061 789 92 90,
Fax:
061 789 92 99,
E-Mail:
sandra.haenggi@brislach.ch,
URL
www.brislach.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung HLF für die Feuerwehr der Gemeinde Brislach
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34144213 - Feuerlöschfahrzeuge |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Auswertung Fahrzeugvorführung
Gewichtung 30%
Preisanalyse
Gewichtung 30% Löschtechnik
Gewichtung 10% Aufbau und Materialeinbau
Gewichtung 10% Garantie und Serviceleistung
Gewichtung 10% Termin (September 2016)
Gewichtung 10%
3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Hinweis: Fahrzeug Volvo
Name: Tony Brändle AG Wil, St. Gallerstrasse 74,
9500
Wil,
Schweiz Preis:
ohne Angabe
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Bestes Preis/Leistungsverhältnis hinsichtlich Fahrzeugvorführung, Aufbau und Material
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.01.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
895665
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.03.2016
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen vom Empfang des Entscheides an gerechnet beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes und hinreichend begründetes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.
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