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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 906001
17.03.2016|Projekt-ID 134433|Meldungsnummer 906001|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  17.03.2016
Publikationsdatum Simap: 17.03.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Brislach
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Brislach, Feuerwehr,  zu Hdn. von Sandra Hänggi, Breitenbachstrasse 7,  4225  Brislach,  Schweiz,  Telefon:  061 789 92 90,  Fax:  061 789 92 99,  E-Mail:  sandra.haenggi@brislach.ch,  URL www.brislach.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung HLF für die Feuerwehr der Gemeinde Brislach

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34144213 - Feuerlöschfahrzeuge

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Auswertung Fahrzeugvorführung  Gewichtung 30% 
Preisanalyse  Gewichtung 30% 
Löschtechnik  Gewichtung 10% 
Aufbau und Materialeinbau  Gewichtung 10% 
Garantie und Serviceleistung  Gewichtung 10% 
Termin (September 2016)  Gewichtung 10% 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Hinweis: Fahrzeug Volvo
Name: Tony Brändle AG Wil, St. Gallerstrasse 74,  9500  Wil,  Schweiz
Preis:  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Bestes Preis/Leistungsverhältnis hinsichtlich Fahrzeugvorführung, Aufbau und Material

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.01.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 895665

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.03.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen vom Empfang des Entscheides an gerechnet beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes und hinreichend begründetes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.