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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 906869
17.03.2016|Projekt-ID 133745|Meldungsnummer 906869|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  17.03.2016
Publikationsdatum Simap: 17.03.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Waldenburgerbahn AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLT Baselland Transport AG,  zu Hdn. von Reto Rotzler, Grenzweg 1,  4104  Oberwil,  Schweiz,  Telefon:  061 406 11 52,  E-Mail:  Reto.Rotzler@blt.ch,  URL http://www.blt.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Planerausschreibung Los II (Bubendorf – Talhaus)

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

ZK 1: Referenzen der Schlüsselpersonen  Gewichtung 50 % 
ZK 2: Auftragsanalyse  Gewichtung 25 % 
ZK 3: Projektorganisation  Gewichtung 25 % 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Hinweis: INGE Frenketal
Name: CES Bauingenieur AG, Rohrerstrasse 3,  5001  Aarau,  Schweiz
Preis:  CHF 999'039.85 mit MWSt.8%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.12.2015
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 893191

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.03.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.