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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 907093
18.03.2016|Projekt-ID 133524|Meldungsnummer 907093|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  18.03.2016
Publikationsdatum Simap: 18.03.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Projektieren und Realisieren,  zu Hdn. von Tobias Klapproth, Walcheplatz 2,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  043 259 3116,  Fax:  043 259 5156,  E-Mail:  tobias.klapproth@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Oberengstringen, Zürcherstrasse

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 70 % 
Schlüsselpersonen  Gewichtung 10 % 
Auftragsanalyse  Gewichtung 15 % 
Lehrlingsausbildung  Gewichtung 5 % 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Wüst Bauingenieure AG, Wehntalerstrasse 190,  8105  Regensdorf,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 205'453.33  bis  274'154.23 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 27.11.2015
Meldungsnummer 892363

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.02.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.