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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 907347
05.04.2016|Projekt-ID 138001|Meldungsnummer 907347|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.04.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Personenverkehr
P-OP-FSE-SE-SEF,  zu Hdn. von Alexander Schweizer, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 78 760 01 60,  E-Mail:  alexander.schweizer@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatzteile für pneumatische Bremsen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34600000 - Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Facto AG, Gheidgraben 6,  4600  Olten,  Schweiz
Preis:  Ohne Angabe gemäss Art. 23 Abs. 3 Lit. b BöB

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund der Immaterialgüterrechte, über welche ausschliesslich die Anbieterin verfügt, und der Tatsache, dass keine angemessene Alternative vorhanden ist, ist der Lieferauftrag dieser zu vergeben. Nach Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB wird der Auftrag aufgrund des Schutzes geistigen Eigentums diesem Anbieter erteilt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.03.2016

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.