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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 907397
24.03.2016|Projekt-ID 134785|Meldungsnummer 907397|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  24.03.2016
Publikationsdatum Simap: 24.03.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Langnau am Albis
Beschaffungsstelle/Organisator: Liegenschaften,  zu Hdn. von Christian Kruse, Neue Dorfstrasse 14,  8135  Langanu am Albis,  Schweiz,  Telefon:  044 713 55 40,  E-Mail:  christian.kruse@langnau.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung der Heizzentrale (Schulhaus Vorder Zelg, Schulhaus Im Widmer, Werkgebäude)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  39715210 - Zentralheizungen,
42512300 - Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen,
44621220 - Heizkessel für Zentralheizungen
Baukostenplannummer (BKP): 242 - Heizungsanlagen,
243 - Wärmeverteilung (Veraltet),
248 - Gebäudeautomation,
244 - Lufttechnische Anlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Preis 
Qualität 
Lehrlingsausbildung 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Guyer Wärme und Wasser AG, Zürichbergstrasse 80,  8044  Zürich,  Schweiz
Preis:  CHF 407'116.80 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.01.2016
Meldungsnummer 896823

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.03.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 13

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.