Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
23.03.2016 Publikationsdatum Simap: 23.03.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Basel
Beschaffungsstelle/Organisator: Dominik Lingg Bautreuhand AG, Schützengraben 23,
4051
Basel,
Schweiz,
Telefon:
061 205 15 00,
E-Mail:
info@d-lingg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Umbau, Sanierung und Anpassung von bestehenden Labors zu Chemie-Praktika - Labors
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: K. Schweizer AG, Hammerstrasse 121,
4057
Basel,
Schweiz
Preis:
CHF 720'521.10 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 02.12.2015
im Publikationsorgan: Kantonsblatt Basel-Stadt 91/2015www.kantonsblatt.ch
Meldungsnummer
892755
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.03.2016
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an die Universität Basel, Ressort Finanzen & Controlling, Karsten Fechtig, Petersgraben 35, Postfach 2148, 4001 Basel zu richten. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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