Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
FR
08.04.2016 Publikationsdatum Simap: 08.04.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Staat Freiburg, Finanzdirektion, Amt für Informatik und Telekommunikation (ITA), Impasse de la Colline 1, CH-1762 Givisiez
Beschaffungsstelle/Organisator: Staat Freiburg, Finanzdirektion, Amt für Informatik und Telekommunikation (ITA),
zu Hdn. von
Kathrin Coron, Impasse de la Colline 1,
1762
Givisiez,
Schweiz
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- PerCo
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme |
3. Zuschlagsentscheid3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: Blackpoint SA, Hammerstrasse 96,
8032
Zürich,
Schweiz
Preis:
CHF 720'000.00 mit MWSt.8% Bemerkung: Il s’agit d’un montant maximum. L’adjudicateur se réserve le droit de ne pas réaliser l’intégralité des travaux mentionnés dans l’offre.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabestelle hat die Lösung für die Verwaltung der Baubewilligungen SATAC von der Republik und dem Kanton Neuenburg erworben. Diese Lösung wurde vollständig durch die Gesellschaft Blackpoint AG auf der Grundlage des Kerns CAMAC (interkantonale Lösung, die der Gemeinschaft CAMAC gehört, wobei die Vergabestelle deren auch angehört) entwickelt und eingerichtet.
SATAC hat den Bedürfnissen der Vergabestelle angepasst zu werden. Die identifizierten Einrichtungs- und Entwicklungsarbeiten werden sowohl die Module von SATAC und CAMAC als auch Module, die ausschliesslich der Blackpoints AG gehören, betreffen. Dies führt dazu, dass es nicht möglich ist, einen Drittanbieter für diese Arbeiten in Anspruch zu nehmen. Folglich rechtfertigt sich ein freihändiges Verfahren gemäss Artikel 9 Abs. 1 Bst. c des (freiburgischen) Reglements über das öffentliche Beschaffungswesen (SGF 122.91.11): Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Auftragswert direkt und ohne Ausschreibung vergeben, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: c) Aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrages oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Alternative.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.03.2016
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen ab Erhalt der Zuschlagsentscheidsmitteilung beim Kantonsgericht, Verwaltungsgerichtliche Abteilung, Augustinergasse 3, Postfach 1654, 1701 Freiburg, Beschwerde geführt werden.
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