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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 908101
01.04.2016|Projekt-ID 134962|Meldungsnummer 908101|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  01.04.2016
Publikationsdatum Simap: 01.04.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Projektieren und Realisieren,  zu Hdn. von Claudio Affolter, Walcheplatz 2,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  043 259 3112,  Fax:  043 259 5156

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Planersubmission: Winkel, Zürichstrasse

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Kriterien  Gewichtung 70 % 
Referenz Schlüsselpersonen  Gewichtung 10 % 
Auftragsanalyse  Gewichtung 15 % 
Lehrlingsausbildung  Gewichtung 5 % 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Brühwiler AG Bauingenieure und Planer, Zur Kesselschmiede 29,  8400  Winterthur,  Schweiz
Preis:  CHF 223'359.10 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschhlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.01.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt
Meldungsnummer 897435

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.03.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdefrist ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.