Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
14.04.2016 Publikationsdatum Simap: 14.04.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Pratteln
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Pratteln, Schlossstrasse 34, 4133 Pratteln,
zu Hdn. von
Ursula Steiner, Schlossstrasse 34,
4133
Pratteln,
Schweiz,
Telefon:
061 825 23 14,
Fax:
061 825 23 21,
E-Mail:
bau@pratteln.bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Heizungsinstalltionen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45331000 - Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 240 - Uebergangsposition |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- aufgrund der nachfolgenden Angaben:
- Angebotspreis bereinigt Gewichtung 100 %
3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: Basler Haustechnik AG, St.Jakobs-Str. 200,
4052
Basel,
Schweiz
Preis:
CHF 246'451.75 mit MWSt.8%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlag erfolgt nach Prüfung aller Eignungs- und Zuschlagskriterien an den Anbieter des wirtschaftlich günstigsten Angebots.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 11.02.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
900885
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.04.2016
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 11
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen nach Publikation beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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