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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 910273
14.04.2016|Projekt-ID 136054|Meldungsnummer 910273|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  14.04.2016
Publikationsdatum Simap: 14.04.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Pratteln
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Pratteln, Schlossstrasse 34, 4133 Pratteln,  zu Hdn. von Ursula Steiner, Schlossstrasse 34,  4133  Pratteln,  Schweiz,  Telefon:  061 825 23 14,  Fax:  061 825 23 21,  E-Mail:  bau@pratteln.bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Flachdacharbeiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2241 - Dichtungsbeläge Flachdächer

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

aufgrund der nachfolgenden Angaben:
Angebotspreis bereinigt Gewichtung 100%

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Morath AG, Aeschenvorstadt 55,  4051  Basel,  Schweiz
Preis:  CHF 207'871.15 mit MWSt.8%
Bemerkung: Adressänderung: Morath AG, Paradiesrain 10, 4123 Allschwil

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlag erfolgt nach Prüfung aller Eignungs- und Zuschlagskriterien an den Anbieter des wirtschaftlich günstigsten Angebots.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 11.02.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 900865

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.04.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen nach Publikation beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.