Abbruch- Publikationsdatum Simap: 11.04.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeindeverband ARA Thunersee
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindeverband ARA Thunersee,
zu Hdn. von
Hanspeter Reist, Aarestrasse 62,
3661
Uetendorf,
Schweiz,
Telefon:
033 346 03 83,
E-Mail:
reist@arathunersee.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ARA Thunersee, Ausbau PAK, BKP 211 Baumeisterarbeiten
2.2 Detaillierter Aufgabenbeschrieb- Baumeisterarbeiten (Aushub, Erstellen von wasserdichten Abwasserbecken in Ortbetonbau etc.) betreffend der Erstellung der neuen Pulveraktivkohle (PAK) Anlage zur Elimination organischer Spurenstoffe.
Umfang: - PAK Pumpwerk mit 2 Becken mit je ca. 145 m3 Inhalt (komplett erdüberdeckt) - Erweiterung bestehender Elektro- und Leitungstunnel (ELT) um ca. 90 m sowie mit einem Quergang und neuer Zufahrtsrampe - 2 Kontaktbecken mit je ca. 1'100 m3 Inhalt - 4 neue Absetzbecken mit je ca. 2'000 m3 Inhalt - Filtrationsanlage umfassend 8 Filterbecken, Flockungs-, Spül- und Schlammwasserbecken sowie die dazugehörigen Betriebsgebäude
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- ohne Angaben
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45232420 - Bauarbeiten für Abwasserbeseitigungsanlagen |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
01.04.2016
im Publikationsorgan
:
simap
Meldungsnummer
908227
3. Begründung- Änderung der Eignungskriterien
4 Bemerkungen- Die Ausschreibung wird am Montag 11.4.2016 neu publiziert.
5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Publikation kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Bescherde beim
Regierungsstatthalteramt Thun Scheibenstrasse 3 3600 Thun angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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