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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 911303
22.04.2016|Projekt-ID 101528|Meldungsnummer 911303|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.04.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG
Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Oberbau, Fahrleitung und Bau, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Herstellung und Lieferung von Kunststoffprodukten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34946200 - Oberbaumaterial für Eisenbahnen

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Schubarth + Co AG, Lange Gasse 90,  4052  Basel,  Schweiz
Preis:  EUR 910'800.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Lose 4 und 5

Name: RAILTECH SUFETRA, S.A.U., Avda. Carrilet, 353-3ª Planta,  08901  HOSPITALET DEL LLOBREGAT,  Spanien
Preis:  EUR 1'905'120.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Lose 2, 3 und 6

Name: MECELEC, Rue des Condamines, Mauves,  07302  TOURNON / RHONE Cedex,  Frankreich
Preis:  EUR 146'500.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Los 1

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlag erfolgt an die wirtschaftlich günstigsten Anbieter

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.07.2013
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 782549

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.04.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.4 Sonstige Angaben

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.