Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
25.04.2016 Publikationsdatum Simap: 25.04.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Politische Gemeinde Kaltbrunn
Beschaffungsstelle/Organisator: Politische Gemeinde Kaltbrunn,
zu Hdn. von
Willi Rickli, Dorfstrasse 5,
8722
Kaltbrunn,
Schweiz,
Telefon:
055 293 39 25,
Fax:
055 293 39 49,
E-Mail:
willi.rickli@kaltbrunn.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Politische Gemeinde Kaltbrunn,
zu Hdn. von
Willi Rickli, Dorfstrasse 5,
8722
Kaltbrunn,
Schweiz,
Telefon:
055 293 39 25,
Fax:
055 293 39 49,
E-Mail:
willi.rickli@kaltbrunn.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 03.05.2016
- Bemerkungen: schriftlich an Ingenieurbüro Marty AG, Zeughausstrasse 14, 8853 Lachen, per Fax 055 451 60 69 oder per Email admin@ingmarty.ch
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 20.05.2016
1.5 Datum der Offertöffnung:- Bemerkungen:
Kalenderwoche 21 / 2016 (nicht öffentlich)
Hinweis: Mindestens die Angabe der Kalenderwoche ist im Kanton St.Gallen Pflicht.
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Erschliessung Sonnhaldenstrasse
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45231000 - Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, | | 45233000 - Bauarbeiten, Fundamentierungsarbeiten und Oberbauarbeiten für Fernstraßen und Straßen, | | 45232000 - Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze |
2.5 Detaillierter Projektbeschrieb- Neubau Erschliessungsstrasse Sonnhaldenstrasse inkl. sämtlicher Werkleitungen (Meteorwasser, Schmutzwasser, Wasser, Gas, Fernwärme, Elektrizität und Telefon).
2.6 Ort der Ausführung- Kaltbrunn
2.7 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Der Unternehmer kann Varianten vorschlagen. Das Leistungsverzeichnis der offiziellen Ausschreibung ist jedoch auf jeden Fall auszufüllen und einzureichen. Die Unternehmervariante muss die gleichen Leistungen erbringen und mit der offiziellen Ausschreibung (technisch, qualitativ, finanziell und terminlich) vergleichbar sein. Der Auftraggeber behält sich vor, auf eingereichte Varianten ohne weitere Begründung nicht einzutreten resp. nicht zu berücksichtigen.
2.9
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.10 Ausführungstermin- Beginn 15.08.2016
- Bemerkungen: August 2016 bis Sommer 2017
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Zuschlagskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten
:
CHF 50.00
3.11 Sprachen für Angebote- Deutsch
3.12 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
zu beziehen von folgender Adresse:
Ingenieurbüro Marty AG, Zeuhausstrasse 14,
8853
Lachen,
Schweiz,
Telefon:
055 451 60 60,
Fax:
055 451 60 69,
E-Mail:
admin@ingmarty.ch Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen werden gegen eine Gebühr von Fr. 50.— (inkl. MwSt.) in Papier- und elektronischer Form abgegeben. Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr für die Submissionsunterlagen. An Lieferanten werden keine Offertunterlagen und Submittentenlisten abgegeben.
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
4.6 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt des Kantons St.Gallen
4.7 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Spisergasse 41, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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