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29.04.2016|Projekt-ID 139611|Meldungsnummer 912533|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 29.04.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössisch Technische Hochschule Zürich
Informatikdienste,  zu Hdn. von Jürg Häubi, Stampfenbachstrasse 69,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  juerg.haeubi@id.ethz.ch,  URL www.id.ethz.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

20.05.2016
Bemerkungen: Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 13.06.2016 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  1x als Original auf Papier, mit allen notwendigen Unterschriften und 1x als Kopie elektronisch sowohl in bearbeitbarer Form (word/excel) wie auch als PDF-Datei auf CD-ROM oder USB-Stick.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Eine Kombination

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung und Wartung von Tape Library Systemen und Komponenten für die nächsten 10 Jahre

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

Tape Library - 139611

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  30233120 - Magnetbandspeicher

2.5 Detaillierter Produktebeschrieb

Diese Ausschreibung dient zur Evaluation eines passenden Lieferanten für Tape Library Systemen und dazugehörende Komponenten, sowie deren Wartung, über die nächsten bis zu 10 Jahre. Dies umfasst: Enterprise Tape Library Systems, TSM (Tivoli Storage Manager) Servers und Lizenzen, Speichersystem für TSM, Verkabelung zu SAN, Zubehör und Dienstleitungen. (Details gemäss Ausschreibungsunterlagen)

2.6 Ort der Lieferung

ETH Zürich
Centro Svizzero di Calcolo Scientifico/CSCS
Via Trevano 131
CH-6900 Lugano

2.7 Aufteilung in Lose?

Nein

2.8 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Nur im Rahmen der Spezifikationen des Pflichtenheftes

2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.10 Ausführungstermin

Beginn 01.10.2016 und Ende 31.12.2026
Bemerkungen: Lieferung 1 "Tape Library": Nov 2016, Vertragsdauer bis Ende 2026, siehe Pflichtenheft

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

keine

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.5 Bietergemeinschaft

nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

zugelassen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.10 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.11 Sprachen für Angebote

Englisch

3.12 Gültigkeit des Angebotes

bis: 31.12.2016

3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 29.04.2016
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Englisch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten:
- Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9);
- Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes
(SR 0.822.719.7);
- Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9);
- Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0);
- Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5);
- Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1);
- Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8);
- Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2).

2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten
Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILO-Kernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten.

Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen.

4.5 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

4.6 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.7 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.