Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.04.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Universität Bern, Departement für Chemie und Biochemie, Freiestrasse 3,
3012
Bern,
Schweiz
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung eines NMR Spektrometers
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38433000 - Spektrometer |
3. Zuschlagsentscheid3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: Bruker BioSpin AG, Industriestrasse 26,
8117
Fällanden,
Schweiz
Preis:
CHF 305'100.00 mit MWSt.8%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gestützt auf den Artikel 7, Absatz 3, Buchstabe c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) hat die Universität Bern, Departement für Chemie und Biochemie, die Beschaffung eines NMR Spektrometers der Firma Bruker Biospin AG, freihändig vergeben.
Das 300 MHz NMR Gerät, zusammen mit dem Insight-NMR Flow Zubehör, welches extra für ein online Monitoring von chemischen Reaktionen in Echtzeit (Durchfluss-Konzept) entwickelt wurde, soll in erster Linie für Kinetikmessungen von metallorganischen Komplexen und organischen Moleküle genutzt werden. Sowohl das 300 MHz NMR Gerät als auch das „InsightMR“ Zubehör sind nur bei Bruker BioSpin AG erhältlich. Es handelt sich hier ebenso um eine Ergänzung/ Erweiterung den bestehenden Spektrometers von dem gleichen Hersteller, da damit die Forschungsergebnisse gleich und vergleichbar mit zwei anderen Spektrometern des Institutes (identisches magnetisches Feld, identische Messköpfe, identisches Interface) ausfallen würden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.04.2016
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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